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Fünfter Bauabschnitt der Westküstenleitung: Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 9. Februar 2021

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(CIS-intern) – KIEL. Nächste Etappe auf dem Schritt zur Realisierung der Westküstenleitung: Am 9. Februar beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren für den fünften und damit letzten Bauabschnitt der Trasse zwischen Klixbüll und der deutsch-dänischen Grenze.

 

„Die Westküstenleitung ist ein besonderes Projekt der Energiewende: Sie ist eine echte Windstromleitung, sie ist als Pilotprojekt für den frühzeitigen Bürgerdialog weithin bekannt und sie wird künftig die deutsch-dänische Stromverbindung stärken. Ich freue mich, dass wir mit dem Start des Genehmigungsverfahrens einen wichtigen weiteren Schritt machen“, sagte Energiewendestaatssekretär Tobias Goldschmidt.

Foto: von ADD auf Pixabay

 

Die sog. Westküstenleitung verläuft als 380-kV-Stromleitung über insgesamt rund 140 km von Brunsbüttel bis zur deutsch-dänischen Grenze und von dort weiter nach Dänemark. Sie dient insbesondere dazu, den in der Region erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien in die Verbrauchszentren zu transportieren und die Übertragungskapazität zwischen Deutschland und Dänemark zu erhöhen.

 

Der rund 15 km lange fünfte Bauabschnitt verläuft vom bereits im Bau befindlichen Umspannwerk Klixbüll-Süd bis zum Grenzübergabepunkt im Gemeindegebiet Ellhöft. Von dort wird die Höchstspannungsleitung bis ins dänische Endrup weitergeführt werden. Mit dem Beginn des Genehmigungsverfahrens wird zunächst die Öffentlichkeit beteiligt. Hierzu werden die Planunterlagen durch die Genehmigungsbehörde, das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE), ab dem 9. Februar 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und online gestellt.

 

Die Unterlagen werden vom 9. Februar 2021 bis zum 8. März 2021 in folgenden Amtsgebäuden zur Einsichtnahme ausliegen: Amt Südtondern, Amt Viöl, Amt Nordsee-Treene, Amt Mittleres Nordfriesland, Amt Kropp-Stapelholm und Amt Hohner-Harde. Da einige dieser Verwaltungen aufgrund der Pandemie-Situation nur eingeschränkt geöffnet haben, findet die maßgebliche Veröffentlichung des Amtes für Planfeststellung Energie in demselben Zeitraum im Internet auf der Seite www.schleswig-holstein.de/afpe statt. Hier sind sowohl die Unterlagen als auch die Bekanntmachung des Amtes mit näheren Erklärungen abrufbar.

 

Schriftliche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zu dem Bauvorhaben sind während der Auslegungszeit und danach noch vier Wochen lang, also bis spätestens 8. April 2021, möglich. Für die Planfeststellungsbehörde ist es wichtig, von den Betroffenen zu erfahren, welche Bedenken und Anregungen zu der Stromleitung und ihrer Trassenführung bestehen, denn nur so kann im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens die verträglichste Lösung festgestellt werden. Wie und wo man Einwendungen einreichen kann, ist unter dem oben genannten Link nachzulesen.

 

Aufgrund der Nähe zu Dänemark können sich auch dänische Bürgerinnen und Bürger am Verfahren beteiligen und Einwendungen einreichen. Sowohl im Internet auf der oben genannten Seite als auch in den Auslegungsstellen werden daher auch Teile der Unterlagen auf Dänisch veröffentlicht.

 

 

Hintergrund:

 

Die Westküstenleitung stellt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eines der zentralen Vorhaben des Netzausbaus dar. Sie ist als Vorhaben Nr. 8 in der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz enthalten (Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Barlt – Heide – Husum – Klixbüll – Bundesgrenze (DK); Drehstrom Nennspannung 380 kV). Mit der Aufnahme in das Bundesbedarfsplangesetz sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs gesetzlich festgelegt.

 

Der fünfte Abschnitt der Westküstenleitung ist zugleich Teil des deutsch-dänischen Projektes „Verbindungsleitung zwischen Endrup (DK) und Niebüll/Klixbüll (DE)“. Dieses ist auf europäischer Ebene als zentrales Energieinfrastrukturprojekt von gemeinsamem Interesse (Project of Common Interest – PCI, Nr. 1.3.1) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Infrastruktur (TEN-E-VO) ausgewiesen worden und dient somit auch dazu, die energie- und klimapolitischen Ziele in Europa zu erreichen.

 

Im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Charakter des Projekts haben zeitgleich zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf deutscher Seite auch dänische Bürgerinnen und Bürger sowie dänische Behörden die Möglichkeit, sich mit Einwendungen und Stellungnahmen am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Hierzu arbeitet das Amt für Planfeststellung Energie eng mit der für das grenzüberschreitende Verfahren zuständigen dänischen Behörde zusammen.

 

Das Energiewendeministerium Schleswig-Holstein hat in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger TenneT TSO GmbH in den Jahren 2018 bis 2020 ein frühzeitiges, informelles Dialogverfahren zum Korridorverlauf durchgeführt. Bei der Antragstellung hat der Vorhabenträger zahlreiche Hinweise aus dem Dialogverfahren aufgegriffen.

 

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

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