(CIS-intern) – Anlässlich von Masern-Infektionen erinnert das Gesundheitsministerium an die allgemein gültigen Impfempfehlungen: Ein Schutz vor Masern wird aufgrund der potenziellen Schwere der Erkrankung generell empfohlen. Dies gilt für Kinder wie auch für Erwachsene. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle nach 1970 Geborenen,
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– die ungeimpft sind
– oder deren Impfstatus unklar ist
– oder die nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO unabhängig vom Geburtsjahr bei Kontakt zu Masernkranken eine postexpositionelle Impfung (Impfung nach dem Kontakt)
– ab einem Alter von 9 Monaten
– sowie bei Personen, die in der Kindheit nur einmal geimpft wurden
– oder Personen mit unklarem Impfstatus.
Auch der Masern/Mumms/Röteln-Schutz von Beschäftigten im medizinischen Bereich sollte überprüft werden. Ungeimpftes Personal kann zu einer Ansteckungsquelle werden und die Infektion auf empfängliche, nicht-geschützte Patienten übertragen.
Grundsätzlich sollten alle Schleswig-Holsteiner ihren Impfschutz überprüfen und Impflücken schließen lassen. Die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten gehört ebenfalls zu den empfohlenen Standardimpfungen für alle Altersgruppen.
Den Masern kommt wegen ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit und der potenziell schwer verlaufenden Erkrankung eine besondere Bedeutung zu. Das Masernvirus wird durch Tröpfcheninfektion (Sprechen, Husten, Niesen) übertragen und führt bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion. Nahezu alle Kontaktpersonen erkranken (Kontagionsindex nahe 100 %), sofern sie nicht immun sind. Immunität kann aufgrund der Impfung oder einer durchgemachten Erkrankung bestehen.
Die hohe Ansteckungsfähigkeit von Masern wird im Rahmen von Ausbruchgeschehen immer wieder deutlich. In den vergangenen Jahren spielten dabei zunehmend ältere Jugendliche und junge Erwachsene eine Rolle.
Weitere Informationen zu Masern finden Sie im Internet auf folgenden Seiten:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/MMR_Masern/Masern.html
Informationen zu Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein (meldepflichtige Erkran-kungen) erhalten Sie unter: www.uni-kiel.de/infmed/ifsg/
Unter der Rubrik „FLUSH“ können Meldezahlen der einzelnen meldepflichtigen Erkran-kungen in den Kreisen und kreisfreien Städten eingesehen werden. Dazu den Reiter mit der entsprechenden Infektion auswählen.
PM: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung