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In zwei Wochen endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung

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(CIS-intern) –  Finanzministerin Monika Heinold: „Eigentum verpflichtet. Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung abgegeben haben.“

KIEL. In zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Rund 1,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein sind im Rahmen der bundesweiten Reform verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung über ihren Grundbesitz abzugeben. Die Abgabequote liegt bislang bei 60 Prozent.

Finanzministerin Monika Heinold erinnerte an das Fristende und wies erneut auf das Unterstützungsangebot des Landes hin: „Eigentum verpflichtet. Bis zum 31. Januar müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung abgegeben haben. Als Land stellen wir ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung.“ Heinold unterstrich, dass dazu auch die Möglichkeit gehöre, sich im Finanzamt vor Ort zu informieren. Dieses Angebot richte sich insbesondere auch an diejenigen, die keinen Internetzugang zur Verfügung hätten. Zudem erinnerte sie daran, dass eine Registrierung bei ELSTER einige Tage in Anspruch nehmen könne. Gleichzeitig wies die Ministerin auf die Konsequenzen von verspäteter oder Nicht-Abgabe hin: „Zunächst werden wir Erinnerungsschreiben versenden, aber die Finanzverwaltung hat auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen. Es liegt an den Eigentümerinnen und Eigentümern, ob und in welchem Umfang es zu diesen Maßnahmen kommen wird.“

Unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer finden sich alle Informationen sowie Unterstützungsangebote zum Thema Grundsteuer:

 

  • Rückruf-Service: Über die Webseite können Termine beim jeweiligen Finanzamt gebucht werden, zu dem die Eigentümerin zurückgerufen wird. Einmal in der Woche stehen noch bis Ende Januar Termine bis 19 Uhr zur Verfügung.
  • Hotlines: Auch ohne vorherige Terminbuchung sind die Finanzämter über die eigens eingerichteten Grundsteuer-Hotlines zu erreichen. Die Nummer sowie die Öffnungszeiten des jeweilig zuständigen Amtes finden sich auf dem Informationsschreiben, das Eigentümer und Eigentümerinnen im Sommer erhalten haben sowie auf der Grundsteuer-Webseite.

 

  • Vor-Ort-Termine: Bei individuellen Fragen zur Grundsteuererklärung kann ein Termin im Finanzamt vor Ort vereinbart werden.

 

  • Erklärfilm: Der Film zeigt Schritt für Schritt, wie die Grundsteuererklärung per ELSTER ausgefüllt werden muss.

 

  • Ausfüllhilfen: Mit den Ausfüllhilfen wird ebenfalls Schritt für Schritt durch die ELSTER-Formulare oder Papiervordruck geführt. Anleitungen für die Papiervordrucke liegen auch in den Finanzämtern aus.

 

 

Geben Steuerpflichtige ihre Erklärung nicht oder nicht rechtzeitig ab, hat die Finanzverwaltung neben dem Versenden von Erinnerungsschreiben die Möglichkeit, Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festzusetzen.

Ein Verspätungszuschlag kann individuell festgesetzt werden, die Höhe ist unter anderem abhängig von der Dauer der Verspätung. Nach §152 der Abgabenordnung (AO) beträgt der Zuschlag 25 Euro pro angefangenem Monat. Bleibt die Erklärung aus, kann nach §329 AO ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro erhoben werden. Auch dieses wird individuell festgesetzt. Die Abgabeverpflichtung bleibt in diesen Fällen weiterhin bestehen. Zudem kann das Finanzamt bei Nicht-Abgabe die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium

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