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Geflügelpest in Dithmarschen: Kreis Dithmarschen appelliert an Halter zum Schutz des Hausgeflügels

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(CIS-intern) – Aufgrund der auch im Kreis Dithmarschen steigenden Zahl an verendeten Wildvögeln mit H5N1-Nachweis, appelliert der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz an die Dithmarscher Halter*innen zur Einhaltung und Optimierung der Schutzhinweise für die Geflügelbestände. Auch empfehlen die Veterinärärzt*innen des Kreises Dithmarschen, sich auf eine mögliche kreisweite Aufstallungspflicht vorzubereiten, so dass diese jederzeit kurzfristig umgesetzt werden kann, falls sich die Geflügelpestlage weiter verschärfen sollte.

Seit Anfang Dezember 2023 wurden dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen wieder vermehrt verendete Nonnengänse sowie eine Möwe, ein Mäusebussard und zwei Brachvögel gemeldet. Bei neun von elf Totfunden, die aus den Bereichen Brunsbüttel, Stadt Heide und Lunden stammen, wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 bestätigt. Weitere Proben von verendeten Wildvögeln sind auf dem Weg ins Landeslabor.

Insgesamt steigt die Zahl der an Geflügelpest verendeten Wildvögel in Schleswig-Holstein wieder an. Außerdem wurden in der vergangenen Woche Ausbrüche der Geflügelpest in zwei gewerblichen Betrieben und einer Kleinhaltung in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt in seiner aktuellen HPAI-Risikoeinschätzung vom 7. Dezember 2023 das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation als hoch ein und geht von einem hohen Risiko der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände durch Kontakt mit Wildvögeln aus.

Aufgrund der auch in Dithmarschen steigenden Zahl an verendeten Wildvögeln mit H5N1-Nachweis, appelliert der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz an die Dithmarscher Geflügelhalter*innen, die Biosicherheitsmaßnahmen für ihre Geflügelbestände zu prüfen, zu optimieren und einzuhalten. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 ist zudem weiterhin in Kraft.

Sollte sich die Geflügelpestlage in Dithmarschen weiter verschärfen, wird der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Rahmen seiner fortlaufenden Risikobewertung, die Freilandhaltung von Geflügel in Dithmarschen einschränken und die kreisweite Aufstallung anordnen. Daher wird den Dithmarscher Geflügelhalter*innen empfohlen, ihre Geflügelhaltungen auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorzubereiten, so dass diese jederzeit kurzfristig umgesetzt werden kann. Eine eigenverantwortliche Aufstallung oder Volierenhaltung, die den Kontakt zu Wildvögeln unterbindet, ist aufgrund des aktuell hohen Eintragungsrisikos der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände unbedingt zu empfehlen.

Funde von verendeten Wildvögeln in Dithmarschen sind wie bisher bei den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.

 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen: www.dithmarschen.de/aktuelles/tierseuchen

Bild von munzelminka auf Pixabay

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