Werbung
...

Bäderregelung steht – Kirchen kündigen Klage-Rücknahme an

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
Bewerte den post

(CIS-intern) – Die Verhandlungen über die neue Bäderverordnung sind abgeschlossen. Das teilte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer heute (26. April) gemeinsam mit dem Bischofsbevollmächtigten der Nordkirche, Gothart Magaard, und der Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein, Beate Bäumer, mit. „Nachdem wir uns im Rahmen eines Runden Tisches mit Vertretern der Kirchen, der Kammern, der Gewerkschaften und der Verbände im Januar über die Eckpunkte verständigt hatten, konnten nun auch die Gespräche über die Regelungen im Detail beendet werden“, sagte Meyer und dankte allen Teilnehmern der Runde für die Kompromissbereitschaft.

Offiziell verkündet werden soll die neue Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Mai, in Kraft treten wird sie am 15. Dezember. Am 17. Dezember beginnt dann die neue Bäderregelungssaison. Meyer: „Durch diese frühzeitige Bekanntmachung haben die Unternehmen genügend Vorlauf, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.“ Die Verordnung gilt bis zum 14. Dezember 2018 mit der Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre.

Foto: Mario De Mattia

Magaard und Bäumer versicherten: „Die katholische und die evangelische Kirche werden nach der Verkündung der Neuregelung am 30. Mai ihren gemeinsamen Normenkontrollantrag gegen die bestehende Bäderverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig zurücknehmen.“

Peter Michael Stein, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein, begrüßte das Ende eines dreieinhalbjährigen, konfliktreichen Verhandlungsmarathons: „Die Rücknahme des gemeinsamen Normenkontrollantrages der Kirchen beim OVG Schleswig ist aus Sicht der Wirtschaft Grundvoraussetzung dafür, den schmerzhaften Kompromiss für die neue Bäderregelung akzeptieren zu können.“

Die Eckpunkte der neuen Bäderreglung im Einzelnen:

  • Die Anzahl und die Kategorien der Orte, die die Bäderregelung in Anspruch nehmen können, werden nicht angetastet.
  • Die sonntägliche Öffnungszeit wird von jetzt 8 Stunden auf 6 Stunden im Zeitrahmen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr reduziert.
  • Die Saison wird auf den Zeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober festgelegt. Speziellen Bedürfnissen der Orte in der künftig ausgenommenen Zeit, wie z.B. Biikebrennen, kann durch die Möglichkeit der Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass, die nach dem Ladenöffnungszeitengesetz parallel zur Bäderregelung besteht, an bis zu zwei Sonntagen im Jahr Rechnung getragen werden.
  • Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Fachmärkten für Elektrogroßgeräte.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

Hast Du heute schon die Kleinanzeigen im Norden gesehen? Oder möchtest Du eine private Anzeige kostenlos aufgeben? Dann schaue mal hier: Kleinanzeigen im Norden

Schreibe einen Kommentar

Nächster Beitrag

Jazz in Lübeck und Kiel: RUSCONI

(CIS-intern) – Über mangelnde Aufmerksamkeit können sich Rusconi also nicht beschweren. Mit schweißtreibenden Auftritten von Davos bis Shanghai hat sich das Schweizer Trio einen extravaganten Namen erspielt und den alten Jazz ins Grab gebracht. Musikalisch erweitert die Band um den 33-jährigen Pianisten Stefan Rusconi die dynamischen Möglichkeiten des Piano-Trios: Subtile […]