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Erfolg für den Bau des A20 Elbtunnels vor dem Bundesverwaltungsgericht

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(CIS-intern) –  Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen und die Projekt-Verantwortlichen der Infrastrukturgesellschaft DEGES haben erfreut auf die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der weiteren Planung der Autobahn A 20 reagiert. Die Bundesrichter in Leipzig wiesen sowohl eine Klage der Fährgesellschaft „FRS Elbfähre Glückstadt-Wischhafen“ als auch der Umweltverbände Nabu und BUND gegen den 2023 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zurück.

„Der Tunnel ist das Herzstück der A 20, weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell noch enger verbinden wird“, sagte Madsen. Er sei zudem der zentrale Baustein für eine bessere Anbindung der neuen Boomregion Westküste mit der Anker-Ansiedlung der schwedischen Northvolt-Batteriefabrik. „Durch die Entscheidung des Gerichts ist eine der letzten Hürden auf dem Weg zu den westlichen Abschnitten der A 20 aus dem Weg geräumt“, so der Minister.

Mit Blick auf die planerisch miteinander verbundenen angrenzenden A-20-Abschnitte zwischen der A 23 und der B 431 im Kreis Steinburg sowie und dem Kreuz Kehdingen auf niedersächsischer Seite äußerte Madsen die Hoffnung, dass die Verfahren auch hier zügig zum Abschluss gebracht werden. Hintergrund: Die an den geplanten Elbtunnel angrenzenden A-20-Abschnitte sind rechtlich deshalb verklammert, weil der Tunnel ohne Anschluss keine eigenständige verkehrliche Wirkung hätte.

Auch DEGES-Bereichsleiterin Steffi Wulke-Eichenberg hofft jetzt auf schnellen Fortschritt in Schleswig-Holsteins Westen: „Mir ist kein Autobahnprojekt bekannt, das über so lange Jahre so detailliert hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit untersucht und vorbereitet worden ist. Diese gute Vorbereitung hat nicht nur heute vor Gericht, sondern schon im Vorfeld Früchte getragen.“

Das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) hatte den Planfeststellungsbeschluss für den Elb-Abschnitt der Autobahn am 9. Januar 2023 erlassen. Dabei handelt es sich um die Heilung eines Beschlusses aus dem Jahr 2014, der damals von Umweltverbänden erfolgreich beklagt worden war.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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