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Land fördert temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Reinbek mit rund 1 Mio. Euro

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SYMBOLFOTO / Image by Katarzyna Bulas from Pixabay

(CIS-intern) – Das Land greift den Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten finanziell weiter unter die Arme. Integrationsministerin Aminata Touré hat heute der Stadt Reinbek eine Förderzusage über rund 1 Million Euro überreicht. Mit dem Geld beteiligt sich das Land an den Kosten für den Betrieb der bereits bestehenden kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Reinbek. Es ist die erste bewilligte Förderung des Landes im Rahmen der neuen Richtlinie zur Beteiligung am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, auf die sich Land und kommunale Spitzenverbände im vergangenen Jahr verständigt hatten und die am 28. November 2023 in Kraft getreten war.

„Das Land hält Wort. Wir unterstützen die Kommunen finanziell bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam begegnen wir der Herausforderung, ausreichend Kapazitäten zu schaffen, um die Unterbringung und Versorgung schutzbedürftiger Menschen sicherzustellen“, sagte Ministerin Touré bei einem Besuch der Einrichtung vor Ort.

Bürgermeister Björn Wamer ergänzte: „Wie jede Kommune, stellt uns die Flüchtlingssituation vor große Herausforderungen. Da sind natürlich die Kapazitäten, die wir binnen kürzester Zeit schaffen müssen, um die große Zahl an Geflüchteten unterzubringen. Neben unserem ständigen Bemühen, die Menschen bestmöglich unterzubringen, ist eine weitere Herausforderung, den Zuzug in Einklang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Eine ähnlich wichtige Aufgabe ist es, die Nachbarn der Unterkünfte gut zu informieren und die Entscheidungen zu erläutern. Natürlich stellt uns die Sachlage vor große finanzielle Herausforderungen. Wir sind dankbar und froh, dass wir vom Land eine Förderung in dieser Höhe erhalten.“

Die Gemeinschaftsunterkunft verfügt über 187 Plätze, von denen 164 belegt sind. Mit der Landesförderung geht einher, dass dabei künftig auch erstmals ein Konzept zum Schutz vulnerabler Personengruppen realisiert wird. „Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Die bestehenden Schutzmechanismen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen können hierbei als Vorbild auch für die kommunale Ebene dienen. Unser Ziel ist es, dass es einen fließenden Übergang bei den Schutzmaßnahmen zwischen Land und Kommune gibt“, so die Ministerin. Die Mittel des Landes werden zudem für die Abdeckung der Personalkosten sowie die Kosten für den Einsatz des Sicherheitsdienstes eingesetzt.

Geflüchtete mit Bleibeperspektive verbleiben aktuell im Durchschnitt drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, bevor sie auf die Kreise und Kreisfreien Städte weiterverteilt werden. An dieser Stelle greift des Konzept der vom Land geförderten temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Geflüchtete vorübergehend untergebracht werden können, um den Kommunen mehr Zeit bei der Organisation von geeignetem, dezentralem Wohnraum zu verschaffen. „Das Ziel ist immer ein zügiger Übergang in eigenständiges Wohnen und damit in eine selbstbestimmte Lebensführung. Dazu kommen Erstintegrationsangebote und ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt. Nur so schaffen wir wirklich gute Voraussetzungen für Integration“, sagte Touré.

Für die Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften hat das Land insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 24 Mio. Euro vorgesehen. Von der Förderung können sowohl bestehende als auch neu errichtete Einrichtungen profitieren. Derzeit liegen insgesamt 14 Förderanträge vor.

Schleswig-Holstein hat im Jahr 2023 insgesamt 16.500 Geflüchtete aufgenommen. Rund 6.000 der Schutzsuchenden stammten aus der Ukraine. Rund 10.500 waren Asylsuchende aus anderen Ländern. In den ersten drei Monaten des Jahres 2024 kamen rund 2.500 Geflüchtete nach Schleswig-Holstein, rund 1.000 davon aus der Ukraine.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Fenja Hardel I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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