(CIS-intern) – In Deutschland beziehen zurzeit circa 2,5 Millionen Menschen Pflegeleistungen. Menschen mit einer Demenz können diese Leistungen nicht immer in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2013 treten mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) diverse Änderungen für alle Pflegebedürftigen in Kraft. Das PNG gilt als Vorläufer für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Foto: Mario De Mattia
Es ist mit dem Ziel verknüpft, die häusliche Versorgung gerade von Menschen mit Demenz zu verbessern. Ambulante Hilfen sollen flexibler werden, pflegende Angehörige entlastet und neue Wohnformen gestärkt werden.
Was aber genau ändert sich mit Einführung des PNG? Welche konkreten Verbesserungen gibt es für Betroffene und Angehörige? Was ist neu für ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften oder für Beratungsstellen? Auf einer zentralen Veranstaltung des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig-Holstein geben Sven Peetz vom Verband der Ersatzkassen e.V. und Bärbel Schönhof, Rechtsanwältin und 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. Antworten. Getagt wird am Freitag, dem 30. November von 14.30 bis 17.00 Uhr beim Verband evangelischer Kindertagesstätten, Lise-Meitner-Str. 6-8, Rendsburg. Die Veranstaltung wird unterstützt von den Pflegestützpunkten und regionalen Alzheimer Gesellschaften in Schleswig-Holstein.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung bis zum 26. November beim Kompetenzzentrum Demenz, Alter Kirchenweg 33-41, 22844 Norderstedt, info@demenz-sh.de, Fax: 040 / 30 85 79 86 ist aber erforderlich.