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POL-SE: Kreis Segeberg – Polizei weist auf neues Versicherungsjahr für E-Scooter und Mofas hin

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Bad Segeberg (ots) –

Seit dem 01. März 2022 gilt das neue Versicherungsjahr unter anderem für E-Scooter und Mofas. Erfahrungsgemäß vergessen viele Verkehrsteilnehmer sich rechtzeitig zum 01. März ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu kaufen und begehen somit eine Straftat, wenn sie mit dem abgelaufenen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Am gestrigen Dienstag hat die Polizei bereits mehrere Verstöße im Kreisgebiet festgestellt.

In Norderstedt stoppte eine Streife um 16:32 Uhr einen E-Scooter in der Tangstedter Landstraße. Das grüne Kennzeichenschild hatte zwar die richtige Farbe, war allerdings nicht für das Versicherungsjahr 2022 sondern für 2019 ausgegeben.

Ermittlungen ergaben, dass der 60-Jährige den E-Roller Anfang 2020 erstmalig versichert und seitdem den Versicherungsschutz nicht erneuert hatte. Nach eigener Aussage sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er jedes Jahr den Versicherungsschutz aktualisieren müsse.

In der Bad Segeberger Kurhausstraße stoppte eine Streife zwischen 16:15 und 16:30 Uhr zwei E-Roller. Eine 33-Jährige hatte keine Versicherungsplakette an ihrem Gefährt, ein 17-jähriger Schüler war mit einer blauen Plakette aus 2021 unterwegs.

Die Beamten untersagten wenig später auch einem 18-Jährigen in der Segeberger Straße in Fahrenkrug die Weiterfahrt, nachdem sie an seinem E-Roller eine Plakette aus dem abgelaufenen Versicherungsjahr festgestellt hatten.

Den Kontrollierten droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Sie dürfen ihre Gefährte erst wieder mit einem aktuellen Versicherungsschutz in Betrieb nehmen.

Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.

Für das aktuelle Versicherungsjahr 2022 ist die Plakette bzw. die Kennzeichenschrift grün, für 2023 schwarz und für 2024 blau. Die Reihenfolge ist fortlaufend.

Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern bzw. ist ihnen das Erfordernis einer Kfz-Haftpflichtversicherung oft nicht bewusst.

Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Sowohl der Fahrer als auch der Halter können sich strafbar machen.

Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:

https://t1p.de/w95h

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
– Pressestelle –
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Lars Brockmann
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0151-11717416
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

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