(CIS-intern) – Im Kreis Herzogtum Lauenburg ist ein Wolf nachgewiesen worden. Dies ergibt sich aus Genetikproben, die Ende Februar beim Kadaverrest eines Kalbes genommen wurden, wie das Umweltministerium heute (19. März 2014) mitteilte. Weitere DNA-Untersuchungen sollen klären, woher das Tier stammt. Ob sich der Wolf dauerhaft oder nur vorübergehend in Schleswig-Holstein aufhält, steht bisher noch nicht fest.
Es ist der fünfte Nachweis eines Wolfs in Schleswig-Holsten seit 2012. „Das ist ein gutes Signal: Unser Land hat Raum für wilde Tiere“, sagte Umweltminister Robert Habeck. Das Wolfsmanagement des Landes habe sich bewährt. So beraten ehrenamtliche Wolfsbetreuer Tierhalter, wie sie ihre Tiere angemessen schützen. Werden Tiere gerissen, zahlt das Land eine Entschädigung.
Foto: Wildpark eekholt
Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention, der europäischen Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie) und dem Bundesnaturschutzgesetz. Er ist sehr scheu. Spaziergänger und spielende Kindern sind daher nicht gefährdet.
Für Fragen oder Wolfshinweise gibt es eine spezielle Hotline – Informationen gibt es unter www.wolfsbetreuer.de. Das vom Land beauftrage Wolfsinfozentrum Eekholt ist unter Tel.: 01746330335 zu erreichen.
PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume