(CIS-intern) – Die riesigen Wasserfluten in Bayern, Sachsen und Thüringen, die in absehbarer Zeit auch Lauenburg in Schleswig-Holstein erreicht haben werden, zeigen es erneut: Elementarschadenversicherungen werden immer wichtiger. Doch nur jedes dritte Hausgrundstück ist durch eine solche Police geschützt. Dabei können 99 Prozent der Hausbesitzer einen solchen Schutz haben – zum Beispiel vor den finanziellen Folgen unkalkulierbarer Wassermassen.
Eine Elementarschadenversicherung kann nur zusätzlich zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Wer diesen Schutz auch für seinen Hausrat haben möchte, der kann auch hierfür Elementarschäden absichern, wenn er über eine Hausratpolice verfügt. Separat sind solche Versicherungen nicht zu bekommen. Manche Versicherer bieten Wohngebäudeversicherungen nur noch in Verbindung mit einem Elementarschadenschutz an (der neben Hochwasser auch Rückstau, Lawinen, Erdsenkungen, Erdrutsche, aber auch Erdbeben umfasst). Im Regelfall sind Selbstbeteiligungen vorgesehen.
Foto: Wer Überschwemmungsopfern hilft, ist „staatlich“ unfallversichert. Foto: News-Reporter.NET
Die Preise für Elementarschadenversicherungen richten sich nach dem Wert des versicherten Anwesens sowie nach der „Gefahrenklasse“. Es gilt die Regel: Je näher „am Wasser“ gewohnt oder gewirtschaftet wird, desto teurer ist der Schutz. Für einige Gebiete, die beinahe jedes Jahr Probleme haben, ist kein Versicherer bereit, solche Zusatzversicherungen anzubieten (Stichworte: Passau, Altstadt Köln).
Was den Versicherungswert von Gebäuden betrifft, so empfehlen die Versicherer, auf jeden Fall einen Unterversicherungsschutz zu vereinbaren. Einmal festgelegt, passe sich die einmal ermittelte Versicherungssumme automatisch der Kostenentwicklung an – wenn die Wohngebäudeversicherung als „dynamische Neuwertversicherung“ konzipiert sei. Die Versicherten müssten die Summe lediglich nachjustieren, wenn sie ihre Gebäude erweiterten oder umbauten.
Eine wichtige Information für alle, die in den Katastrophenregionen den Betroffenen helfen, die Schäden einzudämmen oder sie zu beseitigen: Sie stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, da sie „im Interesse der Allgemeinheit“ tätig sind. Dazu zählen die Sanitäter ebenso wie Polizisten oder Ärzte, Ehrenamtliche im Hilfswesen, etwa der Freiwilligen Feuerwehr, aber auch alle „privat“ zu den Brennpunkten geeilten Personen, die – so steht es im Gesetz – „bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten“.
Was gilt für die betroffenen Hochwassergeschädigten und solche, „die es werden könnten“?
Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Mieter und Hausbesitzer, die Opfer der Fluten wurden, wenden sich so schnell wie möglich an ihren Versicherer – und zwar bevor sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Die Schäden sollten gut dokumentiert werden, so dass der Versicherer den Umfang schnell und genau einschätzen könne. Wichtig: Auch Reparaturen sollten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden. Das gilt erst recht für Reparatur- und Aufräumarbeiten, die von Fachfirmen durchgeführt werden.
Und: Die Deutschen sollten sich in den kommenden Jahrzehnten auf immer häufiger und heftiger auftretende Wetterextreme einstellen. Leider unterschätzen immer noch viele Hausbesitzer und Mieter dieses Risiko. Eine Verdreifachung der Schäden sei erforderlich. Der GDV: Die größten Risiken liegen auch in Zukunft an den Ufern der großen Flüsse Deutschlands und in den Folgen von Starkregen. Nach einer Studie steige die Anzahl der Schäden durch Flussüberschwemmungen und Sturzfluten bis Ende des 21. Jahrhunderts auf mehr als das Doppelte der heutigen Schäden, auch eine Verdreifachung ist möglich.
Wolgang Büser/News-Reporter.NET
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