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Hilfe für sehr Betroffene Bürger – Schleswig-Holstein legt Härtefallfonds für sozial Bedürftige ab 1. Januar 2023 auf

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(CIS-intern) – Sozialministerin Aminata Touré: „Wir wollen denen helfen, die Hilfe am dringendsten brauchen. Damit aus der Energiekrise keine soziale Krise wird.“

KIEL. Das Land stellt über einen Härtefallfonds fünf Millionen Euro bereit, um die Folgen der Energiekrise für bedürftige Bürgerinnen und Bürger und deren Familien weiter abzumildern. Ab dem 1. Januar 2023 können regionale Unterstützungsangebote zusätzliche finanzielle Förderung des Landes beantragen, um dabei zu helfen, dass Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Energiepreise am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

„Unser Härtefallfonds hilft denen, die Hilfe am dringendsten brauchen. Wir wollen bestehende Hilfsstrukturen vor Ort gezielt und möglichst unbürokratisch unterstützen. Der Fonds ergänzt die zahlreichen sozialpolitischen Maßnahmen des Landes und des Bundes, damit aus der Energiekrise keine soziale Krise wird“, sagte Sozialministerin Aminata Touré.

Ab dem 1. Januar erhalten die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein gestaffelt nach einem sozialen Index insgesamt fünf Millionen Euro, die über entsprechende Förderprogramme an Träger bereits bestehender Hilfsangebote für soziale Bedürftige weitergegeben werden können. Damit können beispielsweise Essenausgaben, Wärmestuben, Tagestreffs und verschiedene Veranstaltungsformate finanziell unterstützt werden. Auch eine Förderung von Einzelpersonen und die Anschaffung energiesparender Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank) ist grundsätzlich möglich. Die genaue Umsetzung der Förderung liegt im Benehmen der jeweiligen Kommune.

Der Fonds richtet sich an Empfängerinnen und Empfängern von Transferleistungen sowie Haushalte mit geringem Einkommen in Zeiten gestiegener Energiepreise. Er ergänzt die bestehenden Hilfsangebote von Bund und Land. Die Leistungen sollen nicht auf Leistungen SGB II und SGB XII angerechnet werden. Die finanziellen Mittel können bis zum 31. Mai 2023 abgerufen werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Bild von 1820796 auf Pixabay

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