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Schleswig-Holstein: 15 Impfzentren nehmen morgen (4. Januar) ihre Arbeit auf

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(CIS-intern) –  KIEL. Die ersten 15 der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein nehmen morgen (4. Januar) den Betrieb auf. Sie werden zunächst zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet sein. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden weitere Impfzentren geöffnet. Auch die Betriebszeiten werden dann erweitert. Zu den derzeit Impfberechtigten gemäß der Impfverordnung des Bundes (§ 2 Ziffern 1-5) zählen Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten, Hospizen und Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, sowie Menschen, die 80 Jahre oder älter sind. Auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden oder ein besonderes Expositionsrisiko besteht, gehört dazu. Persönliche Risikofaktoren wie z.B. Vorerkrankungen werden in der ersten Prioritätsstufe nicht berücksichtigt.

Foto: Foto: von LuAnn Hunt auf Pixabay

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass angemeldete Personen ihre Anmeldeunterlagen (für den Fall einer Online-Anmeldung) mitbringen und ihre beim Anmeldevorgang angegebene Impfberechtigung vor Ort belegen müssen. So müssen Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, im Impfzentrum einen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorlegen. Eine Impfberechtigung wegen einer beruflichen Tätigkeit ist über eine Bescheinigung des Arbeitsgebers zu belegen. Menschen, die ihre Impfberechtigung nicht belegen können oder keinen Termin vereinbart haben, werden in den Impfzentren nicht geimpft, sondern müssen damit rechnen, dass sie abgewiesen werden. Wurde für mehr als eine Person ein Termin vereinbart, müssen die genannten Voraussetzungen auch auf die weiteren Personen zutreffen.

 

Impfberechtigte können für sich ab dem 5. Januar wieder unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfügbar. Buchungen sind wochenweise möglich. Damit soll zum einen die tatsächliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

 

Aufgrund der zu Beginn begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes werden in Abstimmung mit den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Städten von den 29 Zentren in Schleswig-Holstein zunächst 15 Zentren an folgenden Standorten eröffnen:

 

  • Kiel
  • Flensburg
  • Neumünster
  • Lübeck
  • Heide (Kreis Dithmarschen)
  • Alt-Mölln (Kreis Lauenburg)
  • Husum (Kreis Nordfriesland)
  • Eutin (Kreis Ostholstein)
  • Prisdorf (Kreis Pinneberg)
  • Schönberg (Kreis Plön)
  • Gettorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  • Kropp (Kreis Schleswig-Flensburg)
  • Kaltenkirchen (Kreis Segeberg)
  • Itzehoe (Kreis Steinburg)
  • Bad Oldesloe (Kreis Stormarn)

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Frank Zabel I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

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