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Neue Förderungsregelungen für Weißwangengans-Fraßschäden an landwirtschaftlichen Sommerkulturen

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(CIS-intern) –  Gute Nachrichten für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung legt eine neue Förderrichtlinie auf, um von Weißwangengans-Fraßschäden betroffene Landwirtinnen und Landwirte zu entschädigen. Ab sofort können Anträge auf einen finanziellen Ausgleich gestellt werden.

Umweltminister Tobias Goldschmidt begrüßt den Start der neuen Förderrichtlinie: „Meeresvögel wie die Weißwangengans gehören an unsere schleswig-holsteinischen Küsten. Lange war die Bestandsentwicklung der Weißwangengans besorgniserregend schlecht. Das hat sich glücklicherweise geändert.“ Gleichzeitig müsse man anerkennen, dass die positive Populationsentwicklung die Landwirtschaft vor Herausforderungen stelle: „Die Tiere finden auf unseren Feldern einen reich gedeckten Gabentisch und das ist ein ernstes Problem für viele Landwirte. Mit dem neuen Förderrahmen wollen wir schnell und unkompliziert Unterstützung geben. Oberste Prämisse ist für uns ein unbürokratischer Zugang zu den Förderleistungen. Für die Planungssicherheit der Betroffenen ist es besonders wichtig, dass die Zahlungen noch in diesem Jahr abgewickelt werden können. Wir ergänzen damit die bereits bestehenden Vertragsnaturschutzangebote“, so Goldschmidt.

Betroffene Landwirtinnen und Landwirte können ab sofort Schäden an ihren Sommerkulturen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Schadensereignis beantragen. Zeitgleich müssen sie diese über den im Landesportal Schleswig-Holstein vorhandenen Gänsemelder (Gänsemelder – Gänsemonitoring und -management – Dienst Einstiegsseite – Schleswig-Holstein-Service) anzeigen. Das Ausmaß der Schäden muss durch die Landwirtinnen und Landwirte durch ein standardisiertes Verfahren fotografisch dokumentiert werden. Eine genaue Anleitung hierzu findet sich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite des Landes. Der vollständige Antrag kann dann über ein spezielles Funktionspostfach (weisswangengansschaeden@mekun.landsh.de) des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur eingereicht werden. Zum Abschluss des Verfahrens ergeht ein Bescheid über die Höhe des finanziellen Ausgleichs durch das Umweltministerium.

Zum Einsatz kommt ein pauschaliertes Verfahren, bei dem die Fraßschäden durch die Landwirt:innen selbst in drei Schadensklassen (SK) gemeldet werden (SK 1: 11-40%, SK 2: 41-70% und SK 3: 71-100%).

Bei Fragen besteht die Möglichkeit, diese über das oben genannte Funktionspostfach an die Mitarbeitenden des Umweltministeriums zu senden. Darüber hinaus wurde zur Beantwortung dringender Fragen eine Telefonnummer eingerichtet. Die Nummer 0431/988 7192 ist montags bis freitags jeweils ab 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr freigeschaltet.

Hintergrund:

Durch die positive Entwicklung Bestandsentwicklung Weißwangengans kommt es zunehmend zu Konflikten mit der heimischen Landwirtschaft. Diese entstehen auf Grünlandflächen und Winterkulturen auf Ackerflächen, da sich die Vögel hier oft in großer Zahl einfinden und teils erhebliche Fraßschäden verursachen.

 

Aufgrund des Umstands, dass die Vögel im Laufe des Frühjahrs nach und nach Schleswig-Holstein wieder auf dem Weg in ihre arktischen Brutgebiete verlassen, treten Schäden auf Äckern hauptsächlich während der Wintermonate auf. Ackerkulturen wie Wintergetreide sind deshalb besonders betroffen.Hier werden durch das Umweltministerium im Bereich des Vertragsnaturschutzes spezielle Vertragsmuster angeboten.

Ein zusätzlicher Weg zur Vermeidung hoher Ernteausfälle kann darin bestehen, in besonders betroffenen Regionen vermehrt auf Sommerkulturen zu setzen. Das Zeitfenster, in dem sich die Rastzeit und die Kulturzeit überlappen, beschränkt sich dabei in der Regel auf die Zeit von April bis Mai.

 

Um Landwirtinnen und Landwirten diese Umstellung zu erleichtern, hat das schleswig-holsteinische Umweltministerium in diesem Jahr erstmals ein Programm auf den Weg gebracht, dass die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Einbußen von Weißwangengans-Fraßschäden an Sommerungen finanziell kompensieren zu können. Zur Umsetzung dieses Programms wurde durch das Ministerium ein schlankes Schadensmeldungs- und Dokumentationsverfahren entwickelt, das ab sofort genutzt werden kann.

 

Die Grundlage zur Gewährung von Ausgleichszahlungen ist die Richtlinie über die Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch Weißwangengänse (Weißwangengansrichtlinie – WwgRL SH). Die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen werden ab sofort auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter folgendem Link: www.schleswig-holstein.de/weisswangengansschaeden zur Verfügung gestellt.

 

Voraussetzung für die Gewährung eines finanziellen Ausgleiches durch das Land Schleswig-Holstein ist, dass

  • durch den Fraß der Weißwangengänse mehr als 10% der Biomasse der Kultur, gemessen an der Bestandshöhe, verloren gegangen sind,
  • diese Fraßschäden in der Zeit vom 01.04. bis 31.05. entstanden sind und
  • durch den Fraß der Weißwangengänse im Betrieb Ernteverluste von mehr als 500 Euro entstanden sind.

Weißwangengänse brüteten früher ausschließlich an der russischen Eismeerküste. Lange Zeit war die Art in ihrem Bestand bedroht. Von einem Bestandstief in den 1950er Jahren vollzog sich dann aber eine Zunahme sowie eine Ausbreitung der Brutpopulationen. 1970 wurde der Bestand bereits wieder auf 50.000 Exemplare und aktuell auf etwa 1,4 Millionen Vögel geschätzt, die nach wie vor größtenteils in arktischen Bereichen zur Brut schreiten.

 

Im Zuge ihrer Bestandserholung haben Weißwangengänse mittlerweile auch den Ostseeraum besiedelt und zählen heute zu den Brutvögeln Mitteleuropas. Die Weißwangengans ist ein Zugvogel, der für gewöhnlich im Herbst aus seinen arktischen Brutrevieren nach Süden zieht und in Mitteleuropa überwintert. Obwohl etwa 600 bis 800 Brutpaare auch in Schleswig-Holstein brüten, sind die meisten der in Schleswig-Holstein vorkommenden Weißwangengänse nach wie vor Wintergäste.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Bild von Thomas Griesohn-Pflieger auf Pixabay

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