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Bodycams bei der Landespolizei Schleswig-Holstein – Einsatz auch in Wohnungen möglich

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(CIS-intern) – KIEL. Die schleswig-holsteinische Polizei hat mit dem Echtbetrieb von körpernah getragenen Aufnahmegeräten (Bodycams) begonnen. Seit dem 09.05.2024 tragen die Kolleginnen und Kollegen der Polizeidirektion Lübeck die Geräte im täglichen Dienst an ihrer Uniform.

Die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und –beamte bewegt sich auch in Schleswig-Holstein weiterhin auf einem hohen Niveau. Der Einsatz von Bodycams soll die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität ergänzen und die Gewaltanwendung gegen Polizistinnen und Polizisten sowie gegen Dritte wirksam reduzieren. Bei bestimmten Einsatzsituationen der Polizei ist ein hohes Maß an Aggressivität und emotionaler Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern zu beobachten. Die Nutzung einer Bodycam kann in diesen Fällen eine deeskalierende Wirkung erzielen. So dient sie nicht nur der Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten, sondern auch dem Schutz von Dritten vor einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit.

Der Landtag hat bereits im Februar 2022 eine Rechtsgrundlage (§ 184a LVwG) für den Einsatz der Bodycams geschaffen. Am 22.05.2024 wurde diese dahingehend ergänzt, dass nun auch der Einsatz in Wohnungen erlaubt ist.

Dazu Innenministerin Sütterlin-Waack: „Ich freue mich sehr, dass wir den Weg für die ergänzende Vorschrift freigemacht haben. Häusliche Gewalt ist ein Hauptgrund für Polizeieinsätze in Wohnungen. Hier entsteht oft ein erhebliches Konfliktpotential. Der Opferschutz ist in Fällen von häuslicher Gewalt das Hauptziel und war deshalb auch der Grund für unsere Gesetzesinitiative. Gerade in den Wohnungen können die Kameras eine deeskalierende und schützende Wirkung zielgerichtet entfalten.“

Vor Beginn einer Aufnahme ist die polizeipflichtige Person grundsätzlich mündlich darüber zu informieren. Bei Gefahr im Verzug, muss dies unverzüglich nachgeholt werden.

Die Aufnahmegeräte verfügen jedoch auch über den Modus „Prerecording“.

Hierbei zeigt der Monitor des Gerätes ein Bild und eine Aufzeichnung findet statt. Die Aufnahme wird jedoch nach längstens zwei Minuten überschrieben, wenn der Kollege oder die Kollegin nicht zwischenzeitlich den Aufnahmemodus (Recording) startet.

Die Aufnahmen der Bodycam werden auf den Dienststellen auf einen Server übertragen und dabei von der Kamera gelöscht. Sie bleiben für 35 Tage auf dem Server gespeichert und können zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten als Beweismittel genutzt werden.

Bis Mitte 2025 sollen alle Polizeidirektionen ausgestattet sein. Insgesamt wurden für die Landespolizei rund 800 Geräte angeschafft.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bild von Franz P. Sauerteig auf Pixabay

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