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Auswirkungen der neuen Stiko-Empfehlung zur Zweitimpfung

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(CIS-intern) – KIEL. In einer aktuellen Mitteilung vom 1. Juli empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), alle mit dem Impfstoff von AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff abzuschließen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass ein heterologes Impfschema (Erstimpfung AstraZeneca; Zweitimpfung mRNA) bei gleichzeitig guter Verträglichkeit eine stärkere Immunantwort bewirkt und somit einer homologen Impfserie mit zwei Impfungen des Impfstoffs von AstraZeneca überlegen ist. Auf dieser Grundlage hat die Gesundheitsministerkonferenz auf einer Sondersitzung heute (2. Juli) beschlossen, dass die Länder allen mit AstraZeneca erstgeimpften Personen, deren Zweitimpfungstermin noch aussteht, die Impfung mit einem mRNA- Impfstoff zu ermöglichen. Dies gilt auch für Menschen, die in Zukunft noch mit AstraZeneca erstgeimpft werden.

Foto: von Richard Duijnstee auf Pixabay

In Schleswig-Holstein finden in den Impfzentren Zweitimpfungen von Personen, die dort auch eine erste Impfung mit AstraZeneca bekommen haben, noch in den kommenden zwei Wochen (27. und 28. KW) statt. Diese Termine können ganz normal wahrgenommen werden. Jeder, der seinen Zweitimpfungstermin dort wahrnimmt, kann mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden. Für aktuell laufende Termine wird ebenfalls zur Zweitimpfung ein mRNA-Impfstoff angeboten. Selbstverständlich kann es auf Wunsch und in Absprache mit dem Impfarzt/ der Impfärztin auch eine zweite Dosis AstraZeneca an dem Zweitimpfungstermin geben.

Personen, die im Rahmen der offenen Impfaktionen mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten bei ihrem Zweitimpfungstermin ebenfalls die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wichtig ist, dass in Schleswig-Holstein keine Termine verlegt werden müssen und keine Stornierungen notwendig sind. Jeder und Jede, die noch einen Zweitimpftermin in einem Impfzentrum mit AstraZeneca vor sich hat – wird dort wie geplant geimpft – aber mit einem mRNA-Impfstoff. Unabhängig davon gilt aber weiterhin: Impfen schützt – und jede abgeschlossene Impfung führt zu einem guten Impfschutz. Jede und Jeder kann sich mittlerweile über viele unterschiedliche Kanäle impfen lassen: Über die Registrierung in den Impfzentren, bei offenen Impfaktionen mit AstraZeneca oder Johnson&Johnson, bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, bei Betriebsärztin und Betriebsarzt oder über ein kommunales Angebot vor Ort. Lassen Sie sich impfen. Damit schützen Sie sich selbst wirksam vor einer Covid-19- Erkrankung. Und wenn Sie einen Termin mal nicht wahrnehmen – weil Sie vielleicht woanders früher einen Termin erhalten haben – stornieren Sie ihn und stellen Sie ihn somit anderen Menschen zur Verfügung. Je mehr Menschen mitmachen, desto schneller und besser sind wir gegen das Coronavirus gewappnet. Lassen Sie uns gemeinsam diese Pandemie überwinden.“

Impfaktionen mit dem Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson und AstraZeneca

Zahlreiche Impfzentren im Land bieten im Juli offene Impfaktionen mit Vektorimpfstoffen (AstraZeneca und Johnson&Johnson) an. Kreise und kreisfreie Städte informieren über die Aktionen eigenständig. Der Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson ist bislang der erste COVID-19-Impfstoff, bei dem nur eine Impfdosis für einen umfassenden Schutz nötig ist. Bereits nach 14 Tagen nach der Impfung genießen Bürgerinnen und Bürger den vollen Impfschutz und gelten als vollständig geimpft. Dies wird sowohl im gelben Impfpass, als auch nach Scannen des QR-Codes auf dem Impfzertifikat in den Apps wie der Corona-Warn-App und der CovPass-App so angezeigt.

Nachträgliche Ausstellung von Impfnachweisen startet

Zum offiziellen, EU-weiten Start des digitalen Impfnachweises am 01.07.2021 bietet das Gesundheitsministerium in einer einmaligen Aktion allen vor dem 17.06.2021 in den Impfzentren des Landes geimpften Personen eine Möglichkeit Ihren digitalen Impfnachweis zu erhalten.

Seit dem 11.06.2021 wurden in den Impfzentren des Landes erste digitale Impfnachweise im Nachgang der Impfung ausgegeben. Seit dem 17.06.2021 läuft die Ausgabe der Nachweise flächendeckend. In der gleichen Woche startete die Ausgabe der digitalen Nachweise in den teilnehmenden Apotheken.

Damit auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren geimpft wurden, ihren digitalen Impfnachweis erhalten, werden diese in einer einmaligen Aktion zunächst per E-Mail angeschrieben. Wer den digitalen Impfnachweis möchte, kann diesen nach expliziter Zustimmung anfordern.

Die ersten Emails werden in den kommenden Tagen verschickt. Aufgrund der Vielzahl an geimpften Bürgerinnen und Bürgern erfolgt der Versand der E-Mails gestaffelt. Es kann also einige Zeit dauern, bis alle Personen Ihre Email erhalten haben. Personen, die bereits Ihren digitalen Impfnachweis haben, werden gebeten, die E-Mail zu ignorieren.

  • Wie funktioniert das konkret:

Alle Personen, die bei der Anmeldung zur Impfung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten eine Nachricht, die sie über den digitalen Impfnachweis informiert und Ihnen die Möglichkeit bietet, diesen anzufordern. Um die Zustimmung abzugeben, klickt die angeschriebene Person auf eine Schaltfläche, die sich in der E-Mail befindet. Einige Tage später erhält die Person eine weitere E-Mail, die das Herunterladen des Impfnachweises ermöglicht. Die zweite E-Mail wird mit zeitlichem Versatz versendet, da die Zertifikate zunächst beim RKI angefordert werden müssen.

Personen die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben und den digitalen Impfnachweis wünschen, werden gebeten, sich in eine teilnehmende Apotheke zu begeben und sich die Zertifikate dort ausstellen zu lassen.

  • Ausstellung von Impfnachweisen auch weiterhin bei Apotheken möglich

Alternativ – und für Bürgerinnen und Bürger, die z.B. durch einen Betriebsarzt geimpft wurden gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit dem Impfausweis oder der entsprechenden Impfbescheinigung und der Vorlage eines Lichtbildausweises derzeit in bestimmten Apotheken nachträglich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Welche Apotheken einen digitalen Impfnachweis ausstellen, können Bürgerinnen und Bürger unter www.mein-apothekenmanager.de nachlesen.

  • Hintergrund

Jede geimpfte Person hat einen Anspruch auf Erteilung eines digitalen Impfnachweises in Form eines Zertifikates (QR-Code). Der digitale Impfnachweis basiert auf einem europäischen Standard. Es soll die schnelle und einfache Überprüfung des Impfstatus ermöglichen. Das Zertifikat enthält einen QR-Code, wie man ihn z.B. von Bahn- oder Flugtickets kennt. Dieser Code kann direkt vom Zertifikat mit einer Prüf-App gescannt werden und in andere Apps wie z.B. in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Selbstverständlich behält auch der gelbe Impfpass weiterhin seine Gültigkeit. Das digitale Impfzertifikat ist ein zusätzliches Angebot!

Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI): Der digitale Impfnachweis: So funktioniert’s (digitaler-impfnachweis-app.de)

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

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