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Ab Ende Februar startet die Frühjahrs-Kastrationsaktion von freilebenden Katzen

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(CIS-intern) – Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) unterstützt auch im Frühjahr dieses Jahres die Kastration von freilebenden Katzen. Ab Montag, 19. Februar 2024, können in Teilen Schleswig-Holsteins freilebende Katzen, das heißt Tiere, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden, über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds kastriert werden. Das Angebot richtet sich vorrangig an die örtlichen Tierschutzvereine. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der Kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Land Schleswig-Holstein.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte dazu: „Das Katzenkastration-Projekt ist ein Erfolgsmodell für Schleswig-Holstein – für den Tier- und Artenschutz gleichermaßen. Das schnelle Ausschöpfen der vorhandenen Mittel im vergangenen Herbst hat aber auch deutlich gezeigt, wie herausfordernd die Situation ist. Um die vorhandenen Finanzmittel bestmöglich einzusetzen, haben wir daher in engem Austausch mit allen Beteiligten nach praktikablen Lösungen gesucht. Gemeinsam haben wir beschlossen, in der anstehenden Aktion die Anzahl, der pro Tierarztpraxis in dem angesetzten Aktionszeitraum zu berücksichtigten Kastrationen, zu deckeln.“ Pro Tierarztpraxis könne im Rahmen der Aktion nun nur noch die Kastration von maximal 10 Tieren pro Aktionszeitraum abgerechnet werden. „Wir wollen somit mehr Tierärztinnen und –ärzten die Möglichkeit geben, sich an der Aktion zu beteiligen und eine gute Flächendeckung sicherstellen“, so die Staatssekretärin.

Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, betonte: „Die landesweite Kastrationsaktion ist ein immens wichtiger Beitrag, um das Elend der frei lebenden Katzen einzudämmen. Wir appellieren aber auch an die privaten Katzenhalterinnen und -halter, ihre Katzen mit Freigang kastrieren zu lassen. Nur so wird eine unkontrollierte Vermehrung zwischen Freigängerkatzen und freilebenden Katzen verhindert und der Teufelskreis der stetigen Vermehrung unterbrochen.“ Willy Sandvoß vom Landestierschutzverband Schleswig-Holstein ergänzte: „Die landesweiten Aktionen sind ohne das große Engagement von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die verwilderten Hauskatzen bei Wind und Wetter und auf eigene Kosten einfangen, transportieren und versorgen, nicht umsetzbar.“

Die landesweiten Aktionen sind ein wichtiger Baustein, um die Population verwilderter Hauskatzen eindämmen zu können, weiß auch die Tierschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Katharina Erdmann. Denn neben dem Leid der verwilderten Hauskatzen könnten damit auch die negativen Auswirkungen auf die heimische Fauna reduziert werden, ergänzt sie und bezieht sich dabei nicht nur auf die eigene langjährige Erfahrung im Wildtierschutz, sondern auch auf die Auswertung mehrerer Studien, laut denen streunende Hauskatzen zahlreiche Wildtierarten bedrohen und zu den gefährlichsten invasiven Arten weltweit zählen. „Hauskatzen wildern jedes Jahr unzählige junge Feldhasen und Singvögel, mit einer natürlicher Regulierung hat das nichts zu tun“, mahnt Erdmann.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden. Die Aktion ist bis zum 1. März 2024 geplant. Falls die Mittel im Fonds erschöpft sind, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Das Land Schleswig-Holstein stellt für das Jahr 2024 einen Betrag von 110.000 Euro bereit. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligen sich mit 10.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.

Zwischen 2014 und Herbst 2023 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen der Aktion gegen Katzenelend bereits rund 29.000 Katzen kastriert. Dabei handelte es sich zu rund 60 Prozent um weibliche Tiere und zu rund 40 Prozent um Kater.

Hintergrund:

Die Zahl von freilebenden, nicht an Menschen gebundenen Katzen steigt stetig. Auf der Suche nach Nahrung werden die Tiere jedoch nicht immer fündig und ein Teil der Tiere ist krank und/oder verletzt. Gleichwohl bekommen die Katzen Nachwuchs. Viele der jungen Katzen werden daher bereits krank geboren und leiden unter Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen.

In diesem Zusammenhang weist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) darauf hin, dass Privatpersonen, die herrenlose Katzen füttern, Verantwortung und Pflichten übernehmen.  

Weitere Informationen:

Alle erforderlichen Dokumente (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordruck und Datenschutzerklärung) befinden sich auf folgender Webseite: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Bild von Huda Nur auf Pixabay

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