(CIS-intern) – Die Stadt Eutin sucht für die kommende Bundestagswahl noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Schleswig-Holstein wählt am 24. September 2017 einen neuen Bundestag. Zur Durchführung der Wahlen werden noch 30 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
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Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Wahlhelfer tätig zu sein: Mitglieder von Wahlvorständen müssen über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin in Eutin mit Hauptwohnsitz angemeldet sein.
Sie sind für den reibungslosen Ablauf der Wahl in ihrem jeweiligen Wahllokal zuständig. Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus sechs Personen und teilt sich die Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr. Zur Auszählung ab 18:00 Uhr muss der Wahlvorstand dann wieder komplett anwesend sein.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit einem “Erfrischungsgeld” in Höhe von 25 Euro entlohnt wird.
Wer bei der Wahl mithelfen möchten, meldet sich bitte bei der Stadt Eutin, Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Albert-Mahlstedt-Str. 13, Ansprechpartner ist Michael Duus, Tel.: 04521/793-205 oder per E-Mail: m.duus@eutin.de .
Achtung: Wer bereits im Vorwege wählen möchte, kann das im Briefwahllokal der Stadt Eutin in der Albert-Mahlstedt-Str. 13 tun. Das Wahllokal ist von Mo. – Fr. zwischen 8.30 und 12 Uhr und Mo. – Do. zwischen 14 und 15.30 Uhr geöffnet.