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Land unterstützt Kommunen bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mit insgesamt 18 Millionen Euro

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(Symbolfoto)
(CIS-intern) – 
KIEL. Das Land stellt den Kommunen im Land deutlich mehr Mittel für die Bereitstellung von Unterkünften für Geflüchtete zur Verfügung. Nach der fraktionsübergreifenden Initiative des Landtags kann die zunächst eingeplante Summe von fünf Millionen Euro deutlich auf insgesamt 18 Millionen Euro erhöht werden.

„Ich danke den Landtagsabgeordneten ausdrücklich, dass sie diese Erhöhung möglich gemacht haben. Wir alle müssen gemeinsam diese Situation bewältigen. Die Kommunen im Land machen einen großartigen und enorm wichtigen Job. Ich freue mich sehr, dass wir sie dabei jetzt mit deutlich mehr Mitteln unterstützen können“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Im Rahmen der sogenannten „Herrichtungsrichtlinie“ können Kommunen künftig bis zu 400.000 Euro Unterstützung vom Land erhalten, um den Geflüchteten geeignete Unterkünfte anzubieten. Bislang war eine Unterstützung des Landes mit maximal 200.000 Euro möglich.

„Die Kommunen haben – wie schon 2016 – innerhalb kürzester Zeit Unterkünfte geschaffen. Sie haben schnell Wohnraum hergerichtet – und sie tun das bis heute. Dafür bin ich – dafür sind wir als Landesregierung – sehr dankbar. Als Land tun wir unser Möglichstes, um die Kommunen zu entlasten und zu unterstützen. Deshalb hatten wir sehr schnell ein Förderprogramm für die Herrichtung von Wohnraum aufgelegt.“

Dieses orientierte sich an den Erfahrungen aus den Jahren 2015/2016. Ursprünglich hatte das Land dafür 5 Millionen Euro bereitgestellt. Aber es hatte sich gezeigt, dass der Bedarf deutlich größer war. Neben kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sind jetzt auch die Kreise zuwendungsberechtigt.

Die Kommunen können ab 04. Januar 2023 über die Investitionsbank Schleswig-Holstein Anträge auf Unterstützung stellen. Antragsformulare für den neuen Förderzeitraum stehen ab dem 4. Januar 2023 auf der Internetseite der IB.SH zum Download bereit. Erst ab diesem Zeitpunkt nimmt die IB.SH neue Anträge entgegen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Reuter | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bild von Katarzyna Bulas auf Pixabay

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