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Dithmarschen: Kulturförderrichtlinie unterstützt Kreative während der Pandemie: Verlängerung der Antragsfrist für Kulturprojekte bis zum 1. Mai 2021

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(CIS-intern) – Ausgefallene Konzerte und Theateraufführungen – Künstler*innen und Veranstalter*innen leiden unter der Corona-bedingten Zwangspause. Der Kreis Dithmarschen unterstützt die Kreativen in der Pandemie und hat die Antragsfrist für Kulturprojekte vom 1. März auf den 1. Mai 2021 verlängert.

 Foto: BU: Die Kulturförderrichtlinie unterstützt Dithmarscher Projekte: Trommeln für die Kultur – Foto: Kreis Dithmarschen

 

Grundlage für die Unterstützung ist die Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung des Kreises Dithmarschen (Kulturförderrichtlinie). Sie wurde am 26. März 2020 vom Kreistag beschlossen und trat am 1. April 2020 in Kraft. Mit Verabschiedung der Kulturförderrichtlinie hat der Kreistag seine kommunale Kulturförderung finanziell ausgeweitet.

 

„Wir können uns glücklich schätzen, dass es in unserer Region eine so lebendige Kulturszene gibt. Kultur ist existenziell für Dithmarschens Vielfalt, Zusammenhörigkeitsgefühl und Identität. Gerade jetzt müssen wir die Kreativen unterstützen und die Vielfalt bewahren, damit der Kulturbetrieb vielleicht noch in diesem Jahr wieder anlaufen kann. Für diese flexible Hilfe danke ich sehr der Kreispolitik und dem Kulturbeirat, die damit die Kultur in dieser schweren Zeit unterstützen“, sagt Landrat Stefan Mohrdieck.

 

Der Vorsitzende des Kulturbeirates Prof. Dr. Hans-Jürgen Block betont: „Wir freuen uns über Anträge und hoffen, dass Dithmarscher Künstler*innen und Veranstalter*innen diese Chance nutzen. Wir verfolgen auch während der Pandemie unsere langfristigen Ziele: Wir möchten Kulturschaffende motivieren und zugleich das künstlerisch-kulturelle Profil Dithmarschens stärken.“

 

Nach der Kulturförderrichtlinie sind Anträge auf Projektförderung jährlich zum 1. März oder zum 1. Oktober einzureichen. Wegen Corona wird die erste Antragsfrist bis zum 1. Mai 2021 verlängert.

 

Förderung von Kulturprojekten

 

Die Kulturförderrichtlinie fasst einen weiten Kulturbegriff: Ob Musik, Theater, Film, bildende Kunst, Traditionspflege oder Plattdeutsch-Projekte. Unterstützt werden zum Beispiel öffentliche

Kulturevents sowie Projekte zur Kulturvermittlung und -pädagogik. Auch werden Workshops, Wettbewerbe und Seminare gefördert. Die Anträge können unter anderem Privatpersonen, Vereine, Kultureinrichtungen, Schulen und Kommunen stellen. Die Förderung kann für Honorare und Aufwandsentschädigungen für das Projekt, Raummieten und Sachkosten verwendet werden. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend gewerblichen, parteipolitischen oder religiösen Zwecken dienen.

 

Die maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro; mindestens jedoch 500 Euro. Auch wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent erwartet.

 

Über Projekte mit förderfähigen Kosten von maximal 2.000 Euro entscheidet der Landrat. Über größere Fördersummen in sogenannten „Schwerpunktprojekten“ beschließt der Schul- und Kulturausschuss auf Empfehlung des ehrenamtlichen Kulturbeirats des Kreises.

 

Die Anträge sind schriftlich zu stellen an folgende Anschrift: Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Stabsstelle Innerer Service, Stettiner Straße 30, 25746 Heide. Weitere Informationen und Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de/Dithmarschen-erleben/Kultur/Kulturförderung.

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