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OVG Schleswig: Weg frei für einen Bürgerentscheid „Erhalt und Instandsetzung des Haus des Gastes” in Eutin

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Foto: Christa Maria Hillebrand(CIS-intern) – Der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig hat heute einer Beschwerde der Stadt Eutin gegen eine vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgereicht erlassene einstweilige Anordnung stattgegeben. Damit ist der Weg frei für einen Bürgerentscheid „Erhalt und Instandsetzung des Haus des Gastes“ am 7. Mai. An diesem Tag wählt Schleswig-Holstein auch einen neuen Landtag.

Foto: Christa Maria Hillebrand

Aus organisatorischen, personellen, finanziellen und demokratischen Gründen hatte Eutins Bürgermeister Carsten Behnk diesen Termin für das Bürgerbegehren vorgeschlagen, um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung und damit größtmögliche Legitimation anzustreben. Dagegen hatte die Bürgerinitiative einen Eilantrag vor Gericht gestellt mit dem Inhalt, den Bürgerentscheid bis zum 13. April durchzuführen. Dem war das VG gefolgt.

Daraufhin hatte die Stadt Eutin beim OVG in der vergangenen Woche Beschwerde gegen das VG-Urteil eingelegt. Diese Beschwerde war erfolgreich. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.

Eutins Bürgermeister Carsten Behnk zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des OVG: „Ich bin froh, dass das Gericht in unserem Sinne entschieden hat. Das ist auch eine positive Entscheidung für die Wählerinnen und Wähler, für die Bürgerinnen und Bürger von Eutin. Die Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Landtagswahl ist einfach sinnvoll, sie drängt sich geradezu auf. Ich hoffe jetzt auf eine möglichst breite Wahlbeteiligung und natürlich auch auf eine positive Entscheidung im Sinne einer auf die Zukunft ausgerichteten Stadtentwicklung. Die Lage des „Haus des Gastes“ direkt an der Stadtbucht ist die Beste von Eutin, so dass wir hier dringend eine Entwicklung brauchen. Einen großen Hotelklotz wird es hier nicht geben. Auch Eigentumswohnungen kann ich mir dort nicht vorstellen. Davon haben wir an dieser Stelle schon genug. Bis hierhin besteht übrigens immer noch Konsens auch mit der BI. Es gibt nach wie vor den Auftrag an die Verwaltung diese Fläche im Sinne einer Hotelnutzung zu entwickeln. Es besteht Einigkeit bei allen Beteiligten, dass insbesondere auch nach der Neugestaltung der Stadtbucht ein Cafébetrieb mit Außenterrasse auf jeden Fall entstehen soll.“

Bürgermeister Carsten Behnk wird der Stadtvertretung morgen vorschlagen, den Bürgerentscheid zum Erhalt und zur Instandsetzung des Haus des Gastes am 7. Mai 2017 stattfinden zu lassen.

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