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Umstrittene Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig wird wiederholt

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(CIS-intern) – Die Stadtverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schleswig sind übereinstimmend zu der Entscheidung gekommen, die in Zweifel gezogene Wahl des Wehrführers wiederholen zu lassen. Die Gültigkeit der Wahl war angezweifelt worden, weil eine kleinere Anzahl neuer Mitglieder aufgrund einer seit Jahrzehnten gängigen Praxis noch nicht das Wahlrecht ausüben durfte.

Diese Praxis ist vom Wortlaut konform mit der Satzung der Feuerwehr, die inhaltlich der Mustersatzung des Landes entspricht und seinerzeit auch vom Innenministerium genehmigt wurde. „Letztendlich war es eine Interpretationsfrage“, so Bürgermeister Dr. Arthur Christiansen. „Die Stadtverwaltung trägt die Verantwortung. Die Stadt hätte die seit Jahren ausgeübte Praxis in Frage stellen können, dies war uns als Problematik jedoch nicht bewusst.“

Foto: Elke Schröder / pixelio.de

Mit dieser Entscheidung schließen sich die Stadtverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr der Empfehlung des Kreises an. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr werden daher in Kürze eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erhalten. Neben der Wahl zum Wehrführer werden auch die anderen Wahlen wiederholt werden müssen.

PM: Stadt Flensburg

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