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Tierschutzbeirat: Jetzt unnützen Stacheldraht aus der Landschaft entfernen, um Tiere und Menschen zu schützen

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Foto: pixabay.com / MabelAmber(CIS-intern) – Fast kein Spaziergang in Schleswig-Holstein ist möglich, ohne dass man am Wegesrand auf die Überbleibsel von alten Weidezäunen stößt. Gerade jetzt, zum Ende des Winters, wird der gefährliche Drahtschrott an vielen Ecken in Feld und Flur wieder sichtbar. Seit Jahrzehnten ist Stacheldraht zur Einfriedung von Grünland-, Weide- und Naturschutzflächen in unserem Bundesland üblich und verbreitet.

Foto: pixabay.com / MabelAmber

Leider scheint es auch üblich, alte Zäune, die nicht mehr gebraucht werden, einfach in der Landschaft liegen zu lassen, wo sie eine große Gefahr, zum Beispiel für Wildtiere darstellen. Als Tiefflieger verfangen sich besonders Eulen und Weihen mit ihren empfindlichen Flügeln darin, und verenden oft qualvoll. Auch Hirschartige verletzen sich immer wieder lebensgefährlich in diesen Zäunen. Aber nicht nur bei Wild- und Haustieren verursacht der tückische Draht immer wieder schwerste Verletzungen, sondern auch beim Menschen.

Der Tierschutzbeirat des Landes Schleswig-Holsteins ruft deshalb alle Landeigentümer auf, alte und nicht mehr funktionstüchtige Stacheldraht- oder Zaunreste jetzt aus der Landschaft zu entfernen und so zu verhindern, dass Tiere oder Menschen zu Schaden kommen.

Bald beginnt auch die neue Weidesaison. Der Tierschutzbeirat möchte in diesem Zusammenhang an alle Landwirte und Hobbytierhalter appellieren, bei der Haltung ihrer Tiere auf Stacheldraht zu verzichten. Vor allem der Einsatz von elektrifiziertem Stacheldraht, mit dem in Schleswig-Holstein immer noch viele Rinderherden eingezäunt werden, sollte unterbleiben. Elektrifizierter Stacheldraht ist gemäß den Normen DIN EN 60335-2-76 und VDE 0131 schon seit Jahren nicht mehr zulässig und tierschutzwidrig.

Es gibt viel bessere und tierschutzgerechtere Methoden, um Tiere ausbruchssicher einzuzäunen. Elektrozäune bieten auch bei Einsatz von glatten Drähten eine sehr gute Hütesicherheit bei mindestens ebensoguter Haltbarkeit einer fachgerecht installierten Zaunanlage. Das MELUND des Landes Schleswig-Holstein hat im letzten Jahr ein Faltblatt zum Thema Tiergerechte Einzäunung herausgegeben (http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Service/Broschueren/Broschueren_V/Landwirtschaft/pdf/flyer_einzaeunung.html).



Auch Tierhalter, die ihre Weideflächen mit Elektrolitzen oder Elektronetzen einfrieden, möchte der Beirat daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, diese Zäune ordnungsgemäß zu warten und bei Nicht-Gebrauch wieder abzubauen, damit sich Wildtiere, wie zum Beispiel Hirsche, nicht in den Zäunen verfangen können.

Am 17. März 2018 findet in vielen Gemeinden die Aktion “Unser sauberes Schleswig-Holstein” statt. Eine sehr gute Gelegenheit sich auch von überflüssigem und gefährlichem Drahtschrott zu befreien. Deswegen bittet der Tierschutzbeirat die Kommunen, im Rahmen der Dorfputzaktion auch alte und funktionsuntüchtige Stacheldrahtzäune aus der Landschaft zu entfernen. Der Tierschutzbeirat dankt allen Helferinnen und Helfern.

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