(CIS-intern) – Die Geldwäschebekämpfung steht in Deutschland bereits seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Schleswig-Holstein bekämpft dieses Phänomen kontinuierlich mit eigenen landesinternen Maßnahmen. Der aktuelle Koalitionsvertrag setzt hier einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Geldwäschekriminalität. Dafür stellt die Landesregierung nun ein neues Konzept vor, nachdem Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche enger zusammenarbeiten. Künftig wird eine behördenübergreifende Task Force eingesetzt, die die zuständigen Bereiche besser miteinander verzahnt. Die in den einzelnen Behörden vorhandenen Informationen, Kenntnisse und Kompetenzen werden auf diese Weise optimal zusammengeführt. Davon profitieren die zuständigen Aufsichtsbehörden und können Geldwäschetaten bereits im Vorfeld besser verhindern. Zudem werden durch die organisatorische Neuausrichtung und die verstärkte Zusammenarbeit auch die strafrechtlichen Ermittlungen bei bestehenden Fällen von Geldwäsche gefördert.
Ressorts arbeiten Hand in Hand bei der Verfolgung von Geldwäschetaten
Durch die engere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden des Innen-, Finanz- und Justizministeriums werden die Tätigkeitsbereiche stärker miteinander verknüpft. Die Aufgaben können so effizienter erledigt werden. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack führte aus: „Mit der Einrichtung der Task Force zur Geldwäschebekämpfung haben wir einen wesentlichen Schritt zur Stärkung der Inneren Sicherheit umgesetzt. Wir schaffen mit der ressortübergreifenden Zusammenarbeit eine starke Struktur, um effektiv gegen Geldwäsche vorzugehen. Damit wollen wir insbesondere die Organisierte Kriminalität da treffen, wo es am meisten weh tut, nämlich bei illegal erlangtem Geld.“
Eine gute Strategie, die an den Wurzeln ansetzt
Finanzministerin Silke Schneider betonte die Vorteile der neuen Strategie: „Wenn Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und die zuständigen Behörden ihre Arbeit enger miteinander abstimmen, macht das die Geldwäschebekämpfung insgesamt effektiver. Gerade in Zeiten, in denen Personal knapp ist, muss es darum gehen, die vorhandenen Beamtinnen und Beamten optimal einzusetzen. Ein entscheidender Punkt ist dabei, dass bei der Task Force auch die Aufsichtsbehörden von Beginn an eng eingebunden werden. Die beste Geldwäschebekämpfung ist die, die an der Wurzel ansetzt und Geldwäschetaten gar nicht erst zulässt.“
Moderner Ansatz für eine sichere Zukunft
Durch den engeren Austausch zwischen allen Beteiligten wird auch erreicht, dass komplexe Geldwäschetaten besser verfolgt werden können. Diese stehen zunehmend in Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und erfordern daher bei der Strafverfolgung besondere Fachkenntnisse. Dazu Justizministerin Kerstin von der Decken: „Effektiver zu werden, bedeutet insbesondere, die Ressourcen unserer Strafverfolgungsbehörden zielgerichtet einzusetzen. Wir müssen komplexe und werthaltige Fälle identifizieren und unsere Kräfte darauf besonders konzentrieren und projektorientiert verfolgen. Mit der Task Force schaffen wir dafür notwendige Strukturen. Einen wesentlichen Beitrag der Justiz leistet dafür die vor rund einem Jahr bei der Generalstaatsanwaltschaft eingerichtete Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Denn letztlich sind Geldwäsche und ihre Vortaten der Organisierten Kriminalität nur verschiedene Seiten einer Medaille. Das Konzept für die Task Force Geldwäschebekämpfung ist in hervorragender Zusammenarbeit von Justiz, Landespolizei und Steuerfahndung entstanden. Allen Beteiligten danke ich für den engagierten Einsatz!“
Mit der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in der Task Force werden die verfügbaren Mittel optimal eingesetzt, um langfristig und nachhaltig gegen Geldwäsche vorzugehen. Die Landesregierung unterstreicht damit ihren Anspruch, moderne Lösungen für drängende Probleme zu finden und das Land sicherer zu machen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Miriam Gyamfi und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium
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