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Wirtschaftsminister erreichte Kompromiss bei der Bäderregelung

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(CIS-intern) – Bei der Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der sogenannten Bäderregelung in Schleswig-Holstein wurde heute (29. Januar) im Rahmen eines Runden Tisches mit Vertretern der Kirchen, der Kammern, der Gewerkschaften und der Verbände ein Kompromiss erreicht. „Es ist uns gelungen, Eckpunkte für eine neue Bäderverordnung festzulegen. Alle Beteiligten sind dabei jeweils einen großen Schritt aufeinander zu gegangen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer im Anschluss an die Sitzung.

Foto: Mario De Mattia

Inhalt der Eckpunkte im Einzelnen:

· Alle Orte, die die künftige Bäderverordnung in Anspruch nehmen können, werden gleich behandelt. Eine Form der Kategorisierung der Orte wird es nicht geben. Die Anzahl der Orte wird nicht angetastet.

· Die sonntägliche Öffnungszeit wird von jetzt 8 Stunden auf 6 Stunden im Zeitrahmen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr reduziert. Die jeweilige tatsächliche Öffnungszeit kann in den einzelnen Orten auch in Abstimmung mit den Kirchen festgelegt werden.

· Die Saison wird auf den Zeitraum von 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober festgelegt. Speziellen Bedürfnissen der Orte in der künftig ausgenommenen Zeit, wie z.B. Biikebrennen, kann durch die Möglichkeit der Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass an bis zu zwei Sonntagen im Jahr, die nach dem Ladenöffnungszeitengesetz parallel zur Bäderregelung besteht, Rechnung getragen werden. [1]

· Eine Begrenzung der Verkaufsfläche wird es nicht geben, d.h. große Geschäfte werden nicht automatisch von der Sonntagsöffnung ausgeschlossen.

· Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren- des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Märkten für große Elektronikgroßgeräte.

· Um tatsächlich dauerhaften Rechtsfrieden und langfristige Planungssicherheit zu erlangen, hat man sich zudem darauf verständigt, die Bäderregelung für zunächst fünf Jahre festzuschreiben, mit der Option diese für fünf weitere Jahre zu verlängern.

Nach den Worten des Ministers sei dieser Kompromiss eine gute Lösung für alle Beteiligten. Es seien sowohl die Interessen der Wirtschaft und des Tourismus sowie die der Kirchen und der Gewerkschaften angemessen berücksichtigt worden und stellten eine Planungssicherheit von zehn Jahren dar. „Damit wird auf längere Sicht Rechtssicherheit entstehen“, so Meyer.

Geplant sei, bis zum 15. März die konkrete Formulierung der neuen Verordnung abzustimmen und die neue Regelung bis Ende April zu verkünden. Die Kirchen haben zugesichert, danach ihren Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Schleswig formal zurücknehmen. Inkrafttreten werde die neue Bäderverordnung dann mit Beginn des 17. Dezembers 2013.

[1] Für Orte, die nicht der Bäderregelung unterliegen, besteht weiterhin die Möglichkeit an bis zu vier Sonntagen gemäß Ladenöffnungszeitengesetz zu öffnen.

Birgit Einfeldt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

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