(CIS-intern) – KIEL/BERLIN. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz hat die am gestrigen Abend (5. November) verkündeten Eckpunkte des „November-Rettungsschirms“ der Bundesregierung scharf kritisiert: „Vor allem die Definition der vom November-Lockdown mittelbar betroffenen Betriebe ist nicht nur unpraktikabel, sondern auch ungerecht – denn sie lässt auch bei uns im Norden eine Menge von Betrieben im Regen stehen“, sagte Buchholz. Hintergrund ist die Regelung, dass auch indirekt von Schließungen betroffene Firmen – also etwa Lieferanten für Kneipen – zwar Hilfen bekommen sollen, diese Betriebe aber „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. „Das heißt, dass nahezu alle Einzelhandelsbetriebe in Tourismusorten keine Hilfen bekommen werden“, so Buchholz. Das sei geradezu das Gegenteil der vom Bund ursprünglich versprochenen Hilfe.
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Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Abend nach einer Einigung mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erläuterte, sollen aus dem mit insgesamt zehn Milliarden Euro ausgestatteten Rettungsschirm „so schnell wie möglich Abschlagszahlungen erfolgen, möglichst bis Ende November“. Antragsberechtigt für die Hilfen sind laut Finanz- und Wirtschaftsministerium direkt von temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Länder vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Nach den Worten von Buchholz sei an dem Paket zwar zu begrüßen, dass nun auch Solo-Selbständige in den Genuss von Hilfen kommen sollen statt weiterhin auf die Grundsicherung verwiesen zu werden. „Allerdings drängt sich hier die Frage auf, warum dies nur für den November gilt“, sagte der Minister. Er befürchte zudem ein zeitraubendes Chaos bei der Auszahlung der Hilfen über die Länder, weil Solo-Selbständige nach den Plänen der Minister Altmaier und Scholz direkt Anträge stellen sollen und nicht – wie Unternehmen – über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. „Ich bin geradezu schockiert, mit welcher Leichtigkeit der Bund hier den Ländern Massen-Antragsverfahren aufbürdet, die ohne die Vorprüfungsinstanz der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kaum abzuwickeln sein werden“, sagte Buchholz.
Soloselbstständige – also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie etwa Künstler – können bei ihren Anträgen als Vergleich künftig auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit kommt die Regierung etwa Musikern oder Schauspielern entgegen, deren Einnahmen oft schwanken und die im November 2019 gar keine Umsätze hatten.
Wie der Bund weiter mitteilte, werden mit der Novemberhilfe wochenweise Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von einer Millionen Euro, soweit der bestehende EU-beihilferechtliche Spielraum das zulasse. Zuschüsse über einer Million Euro müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.
Als einzig gute Lösung bezeichnete Buchholz eine Sonderregel für diejenigen gastronomischen Betriebe, die nicht vollständig schließen. Sie können – etwa durch Außer-Haus-Verkauf – Umsätze bis zu einer Höhe 25 Prozent des Vergleichsumsatzes vom November 2019 machen, ohne das dies auf die Hilfen angerechnet werde. Für Restaurants gilt: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Das bedeutet: Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen, damit Restaurants dieses Krisengeschäft ausweiten.
Buchholz: „Das ist ein wichtiger Anreiz für die Betriebe, solche Angebote zu machen und das ist gut so – für die Betriebe, aber auch für ihre Kunden.“
Zufrieden zeigte sich der Minister auch mit einer Sonderregel für junge Firmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung. „Auch das ist gerade für unsere Existenzgründerinnen und –gründer eine wichtige Hilfe“, sagte Buchholz.
Die Nothilfe-Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Buchholz: „Alles in allem befürchte ich, dass die Abwicklung dieses Programmes erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird.“ Denn es seien zu viele bürokratische Hürden eingebaut und zu unscharfe Abgrenzungskriterien gewählt worden, um das Versprechen der schnellen und unbürokratischen Hilfen wirklich einlösen zu können.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus