Werbung
...

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen, gültig ab 8. Juni

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
5/5 - (1 vote)

(CIS-intern) –  Die neue Allgemeinverfügung mit dem Titel „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ ersetzt die Allgemeinverfügung 59/2020 vom 29.05.2020.

Foto: von Orna Wachman auf Pixabay

Wesentliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Allgemeinverfügung vom 29.05.2020 sind:

  • Umsetzung des Stufenkonzepts im Bereich KiTa mit dem Ziel des Übergangs in den Regelbetrieb ab dem 22.06.2020. Dabei kann der Regelbetrieb unter bestimmten Gegebenheiten noch bis zum 28.06.2020 beschränkt werden;
  • Aufnahme der neuen Öffnungsschritte in den Grundschulen (alle Schüler gleichzeitig) sowie in allen anderen Schulformen die Ermöglichung des Schulunterrichts für alle Schüler – diese aber nicht gleichzeitig;
  • In Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen wird die Gruppengröße in der Kinderbetreuung von bisher 10 auf 15 Kinder erhöht;
  • Schwimmbäder in Reha-Einrichtungen können künftig auch für Gruppentherapiemaßnahmen genutzt werden;
  • Im Bereich der stationären Pflege bzw. Tagespflege werden ab dem 15. Juni 2020 Besuchsmöglichkeiten unter klaren Bedingungen geregelt (verpflichtendes Besuchskonzept) – Besuchsrecht anstatt des bisherigen Betretungsverbotes mit Ausnahmen;
  • Wiederöffnung von Teilstationären Einrichtungen der Pflege (insbesondere Tagespflegeeinrichtungen) unter Maßgaben (haben ein Hygienekonzept zu erstellen, welches den Maßgaben des § 4 Absatz 1 und des § 15 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) entspricht). Das Hygienekonzept ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen;
  • Für Gruppenangebote zur Betreuung (insb. nach AföVO) wird eine entsprechende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes nach Maßgabe der vom Ministerium veröffentlichten (Muster-)Empfehlungen festgeschrieben.
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung können zukünftig zu 50% ausgelastet werden;
  • Quarantänebestimmungen in stationären Einrichtungen werden gelockert.

Alle Informationen findest Du hier:
2020-63_Bekanntmachung_Corona_Generalverfuegung12

Anlage 1 zur AV – Konzept elektive Eingriffe

Nächster Beitrag

POL-SE: Elmshorn - Erste Folgemeldung: Polizei sucht Zeugen nach Gefährlicher Körperverletzung - Festnahme

Bad Segeberg (ots) – Nach einer Auseinandersetzung in einem Eiscafé am 06.06.2020 hat die Polizei die drei flüchtigen Männer ermitteln und vorläufig festnehmen können.   Am Samstagmorgen war es in einer Eisdiele in der Königsstraße nach derzeitigem Stand zu einem Streit zwischen vier Männern gekommen.  Näheres ist der Pressmitteilung vom […]