(CIS-intern) – Die neue Allgemeinverfügung mit dem Titel „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ ersetzt die Allgemeinverfügung 59/2020 vom 29.05.2020.
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Wesentliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber der Allgemeinverfügung vom 29.05.2020 sind:
- Umsetzung des Stufenkonzepts im Bereich KiTa mit dem Ziel des Übergangs in den Regelbetrieb ab dem 22.06.2020. Dabei kann der Regelbetrieb unter bestimmten Gegebenheiten noch bis zum 28.06.2020 beschränkt werden;
- Aufnahme der neuen Öffnungsschritte in den Grundschulen (alle Schüler gleichzeitig) sowie in allen anderen Schulformen die Ermöglichung des Schulunterrichts für alle Schüler – diese aber nicht gleichzeitig;
- In Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen wird die Gruppengröße in der Kinderbetreuung von bisher 10 auf 15 Kinder erhöht;
- Schwimmbäder in Reha-Einrichtungen können künftig auch für Gruppentherapiemaßnahmen genutzt werden;
- Im Bereich der stationären Pflege bzw. Tagespflege werden ab dem 15. Juni 2020 Besuchsmöglichkeiten unter klaren Bedingungen geregelt (verpflichtendes Besuchskonzept) – Besuchsrecht anstatt des bisherigen Betretungsverbotes mit Ausnahmen;
- Wiederöffnung von Teilstationären Einrichtungen der Pflege (insbesondere Tagespflegeeinrichtungen) unter Maßgaben (haben ein Hygienekonzept zu erstellen, welches den Maßgaben des § 4 Absatz 1 und des § 15 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung) entspricht). Das Hygienekonzept ist dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen;
- Für Gruppenangebote zur Betreuung (insb. nach AföVO) wird eine entsprechende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes nach Maßgabe der vom Ministerium veröffentlichten (Muster-)Empfehlungen festgeschrieben.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung können zukünftig zu 50% ausgelastet werden;
- Quarantänebestimmungen in stationären Einrichtungen werden gelockert.
Alle Informationen findest Du hier:
2020-63_Bekanntmachung_Corona_Generalverfuegung12