(CIS-intern) – Die Radwegebenutzungspflicht entfällt künftig in der Riemannstraße zwischen L 174 / Sielbecker Landstraße und Holstenstraße sowie im Bereich der Oldenburger Landstraße / Jungfernstieg. Eine entsprechende Ausschilderung ist vorgenommen worden; die Stadt Eutin setzt damit eine Anordnung des Kreises Ostholstein um. In der Riemannstraße wird im o. g. Bereich stadtauswärts künftig das Schild „Radfahrer frei“ stehen. Hier können sich Fahrradfahrer also aussuchen, ob sie auf der Fahrbahn oder auf dem Fußweg fahren.
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In Richtung Stadt müssen Fahrradfahrer künftig die Fahrbahn benutzen. Diese Regelung gilt nicht für Fahrradfahrer unter 10 Jahren. Diese dürfen nach wie vor den Fußweg mit benutzen. Eine gegenseitige Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer wird dabei vorausgesetzt. Die Eutiner Fahrradinitiative wird die Umsetzung der Maßnahmen mit Informations-Bannern begleiten.
In der Oldenburger Landstraße / Jungfernstieg wird ebenfalls die Radwegebenutzungsplicht aufgehoben. Fahrradfahrer müssen hier künftig die Fahrbahn benutzen. Der Sandweg an dieser Stelle ist zu schmal und birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, heißt es dazu in der Anordnung des Kreises.