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Was sich alles 2013 ändern wird – Schornsteinfeger, Finanzberater

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(CIS-intern) – Aus den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Verbraucherschutz und Arbeitsmarkt treten ab 1. Januar 2013 europa-, bundes- oder landesweit folgende Neuerungen oder Änderungen in Kraft:

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz tritt vollständig in Kraft, das bisherige Schornsteinfegergesetz zugleich außer Kraft. Die Gesetzesveränderungen haben zur Folge, dass das Kehrmonopol im Schornsteinfegerhandwerk entfällt. Für den Bürger hat das folgende Auswirkungen:

Hausbesitzer dürfen für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten und Abgasanlagen (z. B. Schornstein) den Schornsteinfegerbetrieb selbst aussuchen. Der Bürger ist nicht mehr verpflichtet, den Kehrbezirksinhaber, der ab 2013 „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt, mit diesen Aufgaben zu beauftragen, sondern kann auch einen anderen Schornsteinfeger wählen. Für die Einhaltung der Erledigung dieser Pflichten ist der Bürger ab 2013 jedoch selbst verantwortlich. Damit der Bürger weiß, wann er welche Pflichten zu erledigen hat, erhält er vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid, in dem die Kehrintervalle aufgeführt sind. Die Durchführung dieser Tätigkeiten muss der Bürger beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mittels vorgeschriebener Formblätter nachweisen. Der Kehrbezirksinhaber kommt nicht mehr „automatisch“. Falls der Bürger die Erledigung dieser Pflichten „vergisst“, kann es für ihn teuer werden. Es drohen Bußgelder, die von den zuständigen Ordnungsbehörden verhängt werden können.

Für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten gibt es ab 2013 keine vorgeschriebenen Gebühren mehr. Diese Arbeiten sind reine Handwerkerarbeiten und werden individuell berechnet. Der Bürger kann also den für ihn günstigsten Schornsteinfeger wählen. Lediglich für die restlichen hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstättenschau und Erstellen des Feuerstättenbescheids, Bauabnahmen etc.) ist nach wie vor bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Für diese Prüftätigkeit erhält der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wie bisher Gebühren.

Zum Jahreswechsel werden in Schleswig-Holstein die Auftragswertgrenzen, unterhalb derer erleichterte Bedingungen für öffentliche Aufträge gelten, um ein Jahr verlängert. Nach der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung können also weiterhin Bauleistungen unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro freihändig vergeben und unterhalb eines Auftragswertes von 1.000.000 Euro beschränkt ausgeschrieben, Liefer- und Dienstleistungen unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro freihändig vergeben oder beschränkt ausgeschrieben werden.

Aufbewahrungsfristen: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen und Belege über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Ab 2013 wird die bisher geltende zehnjährige Aufbewahrungsfrist auf acht Jahre verkürzt. Ab 2015 sind es dann nur noch sieben Jahre.

GEZ/Rundfunkbeiträge: Künftig wird die Berechnung der Rundfunkbeiträge für Unternehmen auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die Berechnung des Beitrags erfolgt maßgeblich auf Basis der Anzahl der sozialpflichtig beschäftigten Mitarbeiter, der Anzahl der Betriebsstätten und der Anzahl der zulassungspflichtigen Kfz. Der von den Unternehmen zu entrichtende Rundfunkbeitrag kann von der bisherigen Rundfunkgebühr stark abweichen.

Arbeitsmarkt: In der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie bringen neu vereinbarte Branchenzuschläge Zeit- und Leiharbeitern mehr Geld. Die Zuschläge gleichen nach Angaben des Branchenverbandes IGZ in fünf Stufen und binnen neun Monaten die bisherige Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften nahezu aus. Die Staffel beginnt nach der 6. vollendeten Einsatzwoche mit einem Zuschlag von 7 Prozent. In der höchsten Stufe nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 31 Prozent.

Die Verdienstgrenze für Minijobber wird bundesweit auf 450 Euro angehoben. Zeitgleich wird die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Während es in der Vergangenheit eine freiwillige Angelegenheit war, den Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung auf den vollen Satz aufzustocken, fließen nun automatisch vier Prozent des Lohns in die Rentenkasse. Dieser Regelung kann allerdings widersprochen werden.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer beim Erheben ihrer Beiträge nicht mehr zwischen Frauen und Männern differenzieren (so genannte Unisex-Tarife).

Die Post will das Porto für Briefe und größere Sendungen erhöhen. Gestiegene Kosten seien für die erste Preiserhöhung seit 15 Jahren verantwortlich. So soll unter anderem der Versand eines Standardbriefs national nicht mehr 55 Cent, sondern 58 Cent kosten.

Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln: Was drauf steht muss auch stimmen. Die Europäische Kommission hat im Mai eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Alle nicht zugelassenen – bis auf die noch nicht abschließend geprüften – Health Claims sind künftig auf Lebensmittelverpackungen verboten.

Finanzberater, Anlageberater, Finanzvermittler, Vermögensberater müssen ab 2013 bundesweit durch Änderungen der Gewerbeordnung (GewO) und der Verordnung zur Vermittlung von Finanzanlagen (FinVermV) einen Sachkundenachweis erbringen und eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet (§ 34f GewO, § 1 FinVermV).

die Bundesregierung hat zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden neben den bestehenden ein neues KfW-Programm auflegt. Die KfW soll für die Jahre 2013 bis 2020 Mittel für die energetische Sanierung von selbstgenutztem und gegebenenfalls vermietetem Wohnraum von 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Selbstgenutzter Wohnraum soll durch Zuschüsse gefördert werden. Es sollen sowohl Einzel- als auch Gesamtmaßnahmen berücksichtigt werden, mit denen nach dem 31. Dezember 2012 begonnen wird. Förderfähig sind Maßnahmen, durch die mindestens der Standard KfW-Effizienzhaus 55 erreicht wird; die Förderhöhe soll nach zu erreichendem Standard gestaffelt werden. Einzelmaßnahmen können bis zu 10 Prozent, maximal 5.000.- (bislang 3.750.-), der Investitionssumme, und komplexe Sanierungen bis zu 18.750.- bezuschusst werden.

Europaweit werden neue EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer wirksam, die den Unternehmen das Leben erheblich erleichtern werden. Erstens sind elektronische Rechnungen künftig genauso zu behandeln wie Rechnungen auf Papier, sodass die Unternehmen wählen können, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Zweitens können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als zwei Millionen EUR jährlich die Istversteuerung ermöglichen. Das heißt, die betreffenden kleinen und mittleren Unternehmen hätten die Mehrwertsteuer erst dann zu entrichten, wenn sie sie vom Kunden erhalten – womit sich Liquiditätsprobleme für sie vermeiden ließen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – künftig auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Es wird in Deutschland keine ärztliche Untersuchung oder sonstige Prüfung gefordert (außer – wie bisher – für Berufskraftfahrer und Busfahrer). Die wesentlichen Änderungen bei den Führerscheinklassen sind:

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M uns S in die Klasse AM.

Änderung der Definition Klasse A 1 (Leichtkraftrad)

Für Krafträder mit einer Motorleistung unter 35 kW (ca. 47 PS) wird die neue, leistungsbeschränkte Klasse A2 eingeführt

Änderung der Definition der Klasse A

Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen, um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen

Änderung der Definition Klasse B (Pkw) und weiterer Fahrerlaubnisklassen

Neu ist zudem, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge („Trikes“) nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet werden.

So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW. Leistungsstärke Trikes benötigen die Klasse A.

Geplant für 2013 (noch kein Termin festgesetzt)

Senkung der Luftverkehrssteuer für Flüge von Gästen (unter anderem nach Helgoland von 7,50 € auf 1,50 €). Bisher gab es eine Sonderregel nur für Insulaner und medizinische Versorgungsflüge.

Einführung der Bettensteuer in Hamburg und Berlin zum 1.Januar 2013. Schleswig-Holstein strebt dagegen für 2013 eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Kommunalabgabengesetz an. Damit soll auch Orten, die nicht Kur- oder Erholungsorte sind, sondern herausragende (kultur-) touristische Bedeutung haben, ermöglicht werden, eine Tourismusabgabe zu erheben, um besondere Aufwendungen für Werbung und Unterhaltung dieser öffentlichen Einrichtungen abzudecken. Anders als bei der Bettensteuer soll die Tourismusabgabe bei allen Betrieben erhoben werden, die vom Tourismus besonders profitieren – und nicht nur bei den Übernachtungsbetrieben.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

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