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Testkäufe in Neumünster – Jugendliche konnten Alkohol kaufen

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(CIS-intern) – Am Freitag, 21. Februar 2014, wurden in Neumünster Testkäufe mit Jugendlichen durchgeführt. Dies ist nach der Änderung des Erlasses zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes seit September des vergangenen Jahres in Schleswig-Holstein möglich. In einer Aktion des Kinder und Jugendschutzes der Stadt Neumünster mit Unterstützung der Polizei wurden die Testkäufe vorbereitet.

Aufgesucht wurden ausschließlich Kioske, Tankstellen und Supermärkte, bei denen es Hinweise gab, dass dort Alkohol und Zigaretten an Minderjährige verkauft werden. Diese Betriebe wurden von zwei 17-jährigen Jugendlichen aufgesucht, die vorher unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben unter den Auszubildenden der Stadt Neumünster ausgewählt und von ihr begleitet wurden. Andreas Leimbach vom Kinder- und Jugendschutz der Stadt Neumünster und der Präventionsbeamte des 2. Polizeireviers Marco Rose begleiteten die Testkäufe.

Foto: Anna Zerenyi / pixelio.de

Fünf Betriebe standen im Blickpunkt der Testkäufe. Es gab Hinweise von Eltern und Jugendlichen, das in allen diesen Betrieben Alkohol beziehungsweise Tabakwaren an Minderjährige verkauft wurden. Zwei Tankstellen, zwei Supermärkte und ein Kiosk, wurden kontrolliert. In vier von fünf Fällen konnten die Jugendlichen Testkäufer Alkohol oder Tabakwaren erwerben.

Kontrollen im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass das Verkaufspersonal der meisten Geschäfte, Kioske und Tankstellen in Neumünster nach dem Jugendschutzgesetz handelt und branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren nur an Volljährige abgibt.

Wo diese aber andererseits auch an Jugendliche verkauft werden, ist unter den unter 18 jährigen in Neumünster meist bekannt. Ziel der Testkäufe ist es, genau diese Verkäufe zu dokumentieren und zu unterbinden.

In vier von fünf Fällen gelang es den jugendlichen Testkäufern, Tabak und branntweinhaltigen Alkohol ausgehändigt zu bekommen. Im fünften Fall hatte der Verkäufer bereits eine Kontrolle miterlebt und war sich nach eigenen Angeben bewusst, welche Konsequenzen ein Verkauf an Minderjährige nach sich ziehen würde.
Die Personendaten der betroffenen Verkäufer wurden aufgenommen, die betroffenen Verkäufer müssen mit einem Bußgeld rechnen. Im anschließenden Gespräch der Verkäufer mit dem Mitarbeiter des Jugendschutzes und den Polizisten wurde nach den Gründen für den Verkauf gefragt. Neben einsichtigen Verkäufern („Ich hätte die Ausweise kontrollieren müssen“,„das hätte nicht passieren dürfen, mein Fehler“) gab es aber auch Verkäufer, die Gründe für den Verkauf anführten („Die beiden sahen älter aus“).

In allen Gewerbebetrieben, in denen Alkohol und Zigaretten an die jugendlichen Testkäufer verkauft wurde, werden Nachkontrollen durchgeführt. Kommt es auch in diesen Fällen zu einem Verkauf an Jugendliche, kann sich sich das Bußgeld verdoppeln, in weiteren Wiederholungsfällen sieht das Gesetz noch weitere Sanktionen vor, bis hin zum kompletten Verbot des Verkaufes von Tabakwaren und Alkohol.

Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass das Jugendschutzgesetz nur dort ernst genommen wird, wo es auch hin und wieder kontrolliert wird. Testkäufe und Kontrollen sind nur ein Mittel hierzu. Ein Problembewusstsein bei Verkäufern, Eltern und anderen Erwachsenen sind ein weiterer wichtiger Teil des Ganzen. 
Wer erwartet, dass sich die Jugendlichen an das Gesetz halten, sollte immer im Blick haben dass sich das Jugendschutzgesetz an die Erwachsenen richtet, nicht an die Jugendlichen.

Im Bereich des Jugendschutzes wird in den kommenden Monaten bei der Stadt Neumünster eine weitere Stelle mit 19,5 Stunden im Bereich der Medienkompetenz und der Alkoholprävention eingerichtet. So sollen auch die Jugendlichen als betroffene Gruppe sensibilisiert werden.

PM: Stadt neumünster

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