Die Landesregierung Schleswig-Holsteins will entschlossener gegen Messerangriffe vorgehen und plant deshalb neue Maßnahmen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Ministerpräsident Daniel Günther betont: „Unser Ziel ist es, die Menschen bestmöglich zu schützen. Dafür nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten und erweitern bestehende Maßnahmen.“
Bereits im letzten Jahr wurden Waffenverbotszonen eingeführt. Nun soll es der Polizei erleichtert werden, potenzielle Täter präventiv festzunehmen, bevor eine konkrete Gefahr eskaliert. Zudem wird der Einsatz elektronischer Fußfesseln ausgeweitet, um mögliche Straftaten frühzeitig zu verhindern.
Das Landesverwaltungsgesetz wird entsprechend angepasst: Künftig reicht es aus, wenn eine „konkrete Gefahr“ für eine Tat besteht, um eine Person vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Bisher war eine unmittelbar bevorstehende Tat notwendig. So kann die Polizei schneller reagieren – insbesondere bei Personen, die extremistisches Gedankengut verbreiten oder schwere Gewalttaten planen.
Auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird ausgebaut: Bisher wurde sie vor allem bei terroristischen Gefahren eingesetzt. Zukünftig soll sie auch dazu beitragen, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu verhindern und Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Mithilfe einer elektronischen Fußfessel kann die Polizei den Aufenthaltsort verdächtiger Personen in Echtzeit überwachen.
Die Landesregierung sieht diese Maßnahmen als wichtigen Schritt, um die öffentliche Sicherheit zu stärken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu entschärfen.
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