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Land Schleswig-Holstein stellt bis zu 3 Millionen Euro für soziale Härtefälle bereit

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(CIS-intern) – KIEL. Die Corona-Krise stellt die gesamte Gesellschaft seit längerem vor große Herausforderungen. „Gerade in Krisenzeiten sind wir als Gesellschaft gefordert die finanziell Schwachen und sozial in Bedrängnis geratenen Menschen, besonders in den Blick zu nehmen. Daher ist es ein besonderes Anliegen, dass die sozialen Hilfsangebote in den Städten und Gemeinden erhalten werden“, erklärten Sozialminister Dr. Heiner Garg und der Vorsitzende des Sozialausschusses Werner Kalinka.

Foto: von Myriams-Fotos auf Pixabay

Zur Erhaltung der sozialen Infrastruktur für bedürftige Personen hatte das Land bereits im vergangenen Jahr einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten eingerichtet. Dieser Fonds wird auch für das Jahr 2021 aufgelegt und mit bis zu 3 Millionen Euro ausgestattet. Ein besonderer Schwerpunkt stellt die Versorgung von Bedürftigen mit Lebensmitteln und Gegenständen des alltäglichen Bedarfs, wie z.B. medizinische Masken und Desinfektionsmitteln, dar. So können u.a. Organisationen finanziert werden, die eine Notversorgung von obdachlosen Menschen mit Lebensmitteln sicherstellen oder Tafeln in die Lage versetzt werden unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin Lebensmittel auszugeben. Daneben dient der Fonds der Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulärem Zugang zum Gesundheitssystem sowie deren Versorgung mit medizinischen Masken und Hygieneartikeln. Ferner bietet der Fonds kommunalen Obdachlosenunterkünften die Möglichkeit der Unterstützung, beispielsweise für die Anmietung zusätzlicher Notschlafplätze.

In Fortführung des sich im vergangenen Jahr bewährten Verfahrens sollen die Hilfen schnell und unbürokratisch bewilligt werden. Kreise und kreisfreie Städte unterstützen damit die betreffenden Einrichtungen und Hilfsangebote vor Ort, an die sich in Not befindliche Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Weitere Informationen und das Antragsformular für die Kreise und kreisfreien Städte finden diese hier: Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere Obdachlose und Tafeln im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Schleswig-Holstein (schleswig-holstein.de)

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Vivien Albers | Schleswig-Holsteinischer Landtag

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