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Land legt Sonderprogramm an: Flüchtlingsunterbringung und bezahlbarer Wohnraum für 400 Mill. Euro

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Foto: berggeist007  / pixelio.de(CIS-intern) – Schleswig-Holstein hat das größte Sonderprogramm für den sozialen Wohnungsbau seiner Geschichte aufgelegt. Durch das Programm „Erleichtertes Bauen“ stellt das Land knapp 400 Mio. € an Fördermitteln bereit, die zum Bau von rund 4.000 Wohnungen führen sollen. „Viele der Flüchtlinge von heute und ihre nachziehenden Familienangehörigen sind zukünftige Einwohner des Landes Schleswig-Holstein.

Foto: berggeist007 / pixelio.de

Gleichzeitig stehen viele Bürgerinnen und Bürger auf den Wartelisten der kommunalen Wohnungsämter. Wir benötigen daher in kurzer Zeit mehr bezahlbaren Wohnraum. Mit dem neuen Programm wird dies möglich“, sagte Bauminister Stefan Studt heute (4. Februar) anlässlich der ersten Regionalkonferenz zum Thema Flüchtlingsunterbringung und bezahlbarer Wohnraum in Bad Segeberg.

Der Anspruch eines „Erleichterten Bauens“ ist programmatisch zu verstehen: vorgesehen sind abgesenkte Baustandards sowie schnelle Förderverfahren. Die Konditionen sind attraktiv: 100 % der Baukosten werden über Darlehen mit einem Zinssatz von anfänglich 0 % zzgl. Verwaltungskosten von 0,5 % gefördert, wenn das Grundstück als Eigenkapital eingebracht wird. Die Kommunen sind Partner dieses Programms: Sie treten entweder unmittelbar als Investoren auf oder schließen Vereinbarungen mit der privaten Wohnungswirtschaft ab, so dass sie Einfluss auf die Belegung eines Anteils der Wohnungen haben.

Zusätzlich bietet das Land praktische Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Fördermittel: Im Rahmen eines aufwändigen Markterkundungsverfahrens wurde ein Musterkatalog erarbeitet, der beispielhaft förderfähige Gebäudetypen aufzeigt. Auch das bekannte „Kieler Modell“, das in einer ersten Nutzungsphase dem gemeinschaftlichen Wohnen für Flüchtlinge dient, und später in abgeschlossene Wohnungen umgebaut werden kann, ist mit dieser Förderung realisierbar. Ein aufwachsender Leitfaden, der die rechtlichen Rahmenbedingungen vom Förderrecht bis zum Planungs- und Vergaberecht darstellt, soll für die Investoren zusätzliche Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Der Leitfaden kann auch im Internet eingesehen und heruntergeladen werden unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/W/wohnen.html

Mit den Regionalkonferenzen zum Thema Flüchtlingsunterbringung und bezahlbarer Wohnraum will das Land Kommunen und Planern vor Ort die Einzelheiten der neuen Förderung vorstellen. Neben der Auftaktveranstaltung in Bad Segeberg sind vier weitere Fachgespräche in Neumünster (9.2.), in Heide (11.2), in Rendsburg (16.2) und in Bad Oldesloe (18.2) geplant.

Das Sonderprogramm „Erleichtertes Bauen“ ist seit 1. Januar 2016 verfügbar und ergänzt das von 2015 – 2018 laufende Wohnraumförderungsprogramm. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum durch beide Programme 730 Mio. € an Förderdarlehen bereit.

PM: Hendrik Peters | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

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