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Land gibt „Einziehung“ des Hafen Friedrichskoog offiziell bekannt

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(CIS-intern) – Vier Monate nach dem Beschluss der Landesregierung, den Hafen Friedrichskoog als Landeshafen aufzugeben, wurde jetzt die so genannte „Einziehung“ des Hafens offiziell bekannt gegeben. Mit der Aufnahme eines so genannten Widerrufsvorbehaltes stellt das Land zugleich sicher, dass bis zur Vergabe der Aufträge für den Bau eines Schöpfwerks noch ein anderer Betreiber für den Hafen einspringen kann.

„Bis zum Bau eines Schöpfwerkes, das nach Schließung des Hafens die Hinterland-Entwässerung übernimmt, wird die Entwässerung durch das Sperrwerk gewährleistet. Die Landflächen bleiben weiterhin öffentlich zugänglich und das Land wird auch weiterhin seine Eigentümerpflichten wahrnehmen“, sagte Wirtschafts-Staatssekretär Dr. Frank Nägele heute (9. Juli) in Kiel. Durch den Bau eines Schöpfwerkes für rund 3,5 Millionen Euro könne die Entwässerung zukünftig unabhängig von den Außenwasserständen erfolgen und damit auch sicherer im Falle von Sturmfluten.

Foto: URS / pixelio.de

Wie Nägele weiter sagte, werde die Begründung der Entziehungs-Entscheidung nach den Sommerferien für alle Bürger einsehbar sein. Mit der rechtsförmlichen Verkündung der Einziehung werde den Bürgern zudem die Möglichkeit gegeben, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Unterdessen befindet sich die vom Land finanzierte Machbarkeitsstudie für eine touristische Neuausrichtung von Friedrichskoog auf der Zielgeraden und soll nach der Sommerpause vorgestellt werden.

Im Jahr 2013 war der Hafen Friedrichskoog, dessen jährliche Unterhaltungskosten bei rund 850.000 Euro liegen, von 104 Kuttern angelaufen worden. Der Krabbenumschlag lag bei knapp 52 Tonnen; in Büsum werden jährlich mehr als 4000 Tonnen umgeschlagen.

PM: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein

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