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Kultusministerium: Veranstalterinnen und Veranstalter sollten Möglichkeit der Wirtschaftlichkeitshilfe unbedingt nutzen

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(CIS-intern) – KIEL. Kulturministerin Karin Prien ermunterte Kultur-Veranstalterinnen und -Veranstalter ausdrücklich, die im Bundes-Sonderfonds für Kulturveranstaltungen enthaltene Wirtschaftlichkeitshilfe zu nutzen. „Insbesondere Veranstalterinnen und Veranstalter, die aus Rücksicht auf ihr Publikum nach wie vor mit Hygienekonzepten und Kapazitätsbeschränkungen arbeiten, will ich ermuntern, den Fonds konsequent in Anspruch zu nehmen“, sagte Prien heute (18. Oktober) in Kiel. Über die Wirtschaftlichkeitshilfe können sowohl Ausfälle für kleinere Kulturveranstaltungen als auch Ausfälle für größere Veranstaltungen ab 2.000 Personen abgesichert werden. Beide Module laufen noch bis Ende 2022.

Prien: „Ich freue mich, dass dank des großen, bundesweiten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auch in Schleswig-Holstein Wirkung die Risiken kleiner und großer Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter während der Corona-Pandemie abgemildert werden konnten.“ Bis Anfang Oktober 2022 seien in Schleswig-Holstein rund 360 Anträge in Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung im Gesamtumfang von rund 7,2 Millionen Euro ausgezahlt worden. Bundesweit wurden bis zu diesem Zeitpunkt fast 12.000 Anträge im Gesamtumfang von rund 240 Millionen Euro bewilligt. Vom Sonder-fonds für Kulturveranstaltungen profitieren in Schleswig-Holstein ganz unterschiedliche Akteure. Landesweit bedeutende Festivals und größere Kinos konnten ebenso unter-stützt werden wie Konzert- und Theaterveranstaltungen sowie kleinere Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Kirchengemeinden. Die meisten Anträge kommen bundes-weit ebenso wie in Schleswig-Holstein aus dem Bereich Musik/Konzerte.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe ermöglicht es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die Kapazität einer Veranstaltung zu reduzieren, um dem Sicherheitsbedürfnis der Besuche-rinnen und Besucher entgegenzukommen. Die dabei entstehenden Einnahmeverluste werden dann durch den Sonderfonds ausgeglichen. Die Veranstaltung kann bis zu 24 vor Beginn registriert werden, ein Antrag kann dann im Abschluss an die Veranstaltung oder bei einer Absage gestellt werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patricia Zimnik | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Bild von Pexels auf Pixabay

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