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Kreis Stormarn – Geflügelinfluenza in schleswig-holsteinischer Tierhaltung festgestellt

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(CIS-intern) – In einer Geflügelhaltung mit Gänsen und Legehennen im Kreis Stormarn sind Erreger einer gering ansteckenden Form der Geflügelinfluenza nachgewiesen worden. Es handelt sich um das sogenannte Aviäre Influenzavirus Typ A Subtyp H 5 N3, das für Tiere nur eine gering krankmachende Wirkung hat. Für den Menschen besteht keine Gefahr, teilte das für Veterinäraufsicht zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein heute (21. Dezember 2012) mit.

Das Virus wurde im Zuge einer regulären Kontrolluntersuchung nachgewiesen, bei der Proben entnommen wurden. Diese waren positiv, wie das Landeslabor feststellte. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems, bestätigte den Befund am Donnerstag. Die Tiere wiesen zwar noch keinerlei Krankheitssymptome auf, trugen aber den niedrigpathogenen Erreger in sich.

Der Bestand wurde durch die zuständige Behörde des Kreises unverzüglich gesperrt und anschließend auf der Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet. Der Kreis richtete rund um den Betrieb ein Sperrgebiet im Umkreis von einem Kilometer ein. Tiere aus diesem Gebiet werden zum Beispiel nicht den Verkehr gebracht. Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers liegen nicht vor.

Um was für ein Virus handelt es sich?
Es gibt mehrere Arten der Geflügelinfluenza. Die hier vorliegende Form (H5N3) ist niedrigpathogen, also gering krankmachend. Eine Ansteckung von Menschen ist nahezu ausgeschlossen. Es handelt sich nicht um den hochansteckenden Erreger H5N1, auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bekannt.

Das niedrigpathogene Virus kann allerdings zum hochpathogenen Aviären Influenza A-Virus Subtyp H 5 – also zur Geflügelpest oder Vogelgrippe – mutieren. Um das zu verhindern, werden befallene Bestände unverzüglich getötet.

Wo kommen die Viren vor?
Die Influenzaviren können in Wildvögeln überleben. Daher kann es zu vereinzelten Feststellungen der Aviären Influenza kommen. Das Virus kann gelegentlich – auch bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen – auf Hausgeflügelhaltungen vor allem in Freilandhaltung übergreifen.

Wie oft kommt es vor, dass Geflügelhaltungen betroffen sind?
Es ist das erste Mal, dass in Schleswig-Holstein auf einem Geflügelbetrieb die niedrigpathogene Art der Geflügelinfluenza festgestellt wurde. Anfang Dezember wurde das Virus auf einem kleinen Geflügelbetrieb in Hessen nachgewiesen. Im vergangenen Jahr gab es einen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, 2010 in mehreren Bundesländern.

Wie gut kann sich das Virus verbreiten?
Der größte Teil der Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein wird in Ställen gehalten. Hier ist nur eine geringe Übertragungsgefahr vorhanden. In Freilandhaltungen von Enten und Gänsen werden zur Vorsorge – wie auch in diesem Fall – regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchgeführt. Außerdem führt der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz ein Monitoring von Wildvögeln durch.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel| Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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