Ob Ausstellung, Festival oder Foto-Rallye – der Kreis Dithmarschen unterstützt Kulturprojekte und -veranstaltungen. Kreative und Veranstaltende haben noch bis zum 1. Oktober 2024 Zeit, Anträge für dieses Jahr zu stellen.
Gefördert werden zum Beispiel öffentliche Kulturevents sowie Projekte im Bereich Kulturvermittlung und -pädagogik sowie Workshops und Wettbewerbe.
Anträge können von Privatpersonen, Vereine, Kultureinrichtungen, Schulen und Kommunen gestellt werden. Die Fördermittel können für Honorare, Aufwandsentschädigungen, Raummieten oder Sachkosten des Projekts verwendet werden. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend gewerblichen, parteipolitischen oder religiösen Zwecken dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro; mindestens jedoch 500 Euro. Die Eigenbeteiligung am beantragten Vorhaben beträgt mindestens 25 Prozent.
Die Anträge sind schriftlich zu richten an: Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Stabsstelle Innerer Service, Stettiner Straße 30, 25746 Heide. Weitere Informationen und der Förderantrag stehen auf der Homepage des Kreises Dithmarschen.
Die Grundlage für die Unterstützung bildet die Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung des Kreises Dithmarschen (Kulturförderrichtlinie). Nach dieser Richtlinie müssen Anträge auf Projektförderung jährlich bis zum 1. März oder zum 1. Oktober eingereicht werden.