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Innenministerium führt Förderzuschüsse für von 200 Euro pro Quadratmeter für 8-Euro-Wohnen ein

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(CIS-intern) –  KIEL. Nachdem bereits im April die Anhebung der Förderzuschüsse für den sozialen Wohnraum mit Mieten von 5,80 bis 6,25 auf 1.000 Euro pro Quadratmeter beschlossen worden war, kann ab dem 18. Juli 2022 auch im Bereich des so genannten 8 €-Wohnens (Mieten von 7,50 bzw. 8,00 Euro pro Quadratmeter) eine Zuschussförderung von 200 € pro Quadratmeter ausgezahlt werden. Im Gegenzug für diese zusätzliche staatliche Förderung ihres Neubaus müssen sich Vermieterinnen und Vermieter verpflichten, über mindestens 35 Jahre die Zweckbindungen (Belegungs- und Mietpreisbindungen) der geförderten Wohnungen einzuhalten.

„Auch so genannte Normalverdienerhaushalte, die bis zu 20 Prozent über der Einkommensgrenze für sozialen Wohnraum liegen, haben heute oft Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Genau für diese Familien ist unser 8-€ Wohnen gedacht“, erläuterte Staatssekretär Jörg Sibbel. Haushalte beispielsweise mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern mit einem Einkommen von bis zu etwa 47.500 Euro können in diese Wohnungen einziehen.

Bislang wurde in diesem Segment bei Belegungs- und Mietpreisbindungen von 20 Jahren und auch bei 35 Jahren ausschließlich durch zinsgünstige Kredite gefördert. Aufgrund der stark ansteigenden Baukosten ist für den längeren Zeitraum nun ein zusätzlicher Kostenausgleich als Anreiz vorgesehen.

„Uns geht es darum, sozialen Wohnraum langfristig zur Verfügung zu stellen. Dafür brauchen alle Beteiligten die Sicherheit, dass sie auch langfristig kostendeckend vermieten können. Mit diesem zusätzlichen Anreiz schaffen wir diese Sicherheit jetzt“, so Sibbel.

Schleswig-Holstein setze damit seine erfolgreiche Förderstrategie der frühzeitigen Anpassung einzelner Maßnahmen fort. Erst in der vergangenen Woche hatte ein Ländervergleich gezeigt, dass im nördlichsten Bundesland der Bestand geförderter Wohnungen im Jahr 2021 zugenommen habe. „Das ist außer in Schleswig-Holstein nur in fünf weiteren Bundesländern gelungen“, so Sibbel.

 

Für die neue Förderung müssen Investoren ihre Anträge bis spätestens zum 31. Dezember 2022 stellen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie für die geförderten Wohnungen keine Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten.

Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie im Internet:

Inhalte – Soziale Wohnraumförderung – schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Bild von Alfred Derks auf Pixabay

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