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Historischer Meilenstein für den Tierschutz: Schleswig-Holstein führt als erstes Flächenland landesweite Katzenschutzverordnung ein

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(CIS-intern) – Einheitliche Regelungen ab 1. Juli 2026 schaffen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen / Tierschutzbund fordert bundesweite Nachahmung und sieht Signalwirkung für die Bundesregierung.

Kiel / Bonn, 25. Juni 2026 – Zum 1. Juli 2026 setzt Schleswig-Holstein ein starkes und weitreichendes Zeichen für den Tierschutz: Als erstes Flächenbundesland führt es eine flächendeckende, landesweite Katzenschutzverordnung ein. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Mit der neuen Verordnung werden erstmals im gesamten Bundesland einheitliche rechtliche Regelungen geschaffen, die das immense Leid der Straßenkatzen nachhaltig verringern und die seit Jahren völlig überlasteten Tierheime spürbar entlasten dürften.

Bislang war der Katzenschutz in Deutschland von einem Flickenteppich vereinzelter kommunaler Verordnungen geprägt. Der Erlass in Schleswig-Holstein gilt daher unter Experten und Aktiven als historischer Wendepunkt. Kern der neuen Regelung ist die strikte Pflicht für Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und in einem Register eintragen zu lassen. In Kombination mit den parallel laufenden landesweiten Kastrationsaktionen für herrenlose Straßenkatzen soll so die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.

„Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir seit etwa 15 Jahren für eine landesweite Katzenschutzverordnung gekämpft. Umso größer ist die Freude darüber, dass diese nun umgesetzt wird. Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird. Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten.“

Signalwirkung und Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht

Der Deutsche Tierschutzbund sieht im entschlossenen Handeln der schleswig-holsteinischen Landesregierung ein klares Vorbild für die gesamte Bundesrepublik. Das unbemerkt vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindende Leid von Millionen deutschen Straßenkatzen, geprägt von Hunger, Infektionen und Inzucht, lässt sich nach Ansicht des Dachverbandes nur durch konsequente, bundesweit geltende Gesetze dauerhaft beenden.

„Als erstes Flächenland mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle. Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er stellt zudem eine klare Forderung an die Politik: „Das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland könnte die Bundesregierung leicht durch eine flächendeckende, bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eindämmen.“

Hintergrund und politischer Kraftakt

Der Weg zur Verordnung war langwierig und von Rückschlägen geprägt: Noch im Jahr 2023 wurde ein erster Vorstoß zum Erlass einer landesweiten Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein politisch abgelehnt. Die sich dramatisch zuspitzende Situation in den Tierheimen des Landes, die infolge einer Flut an Fundkatzen und unerwünschtem Nachwuchs vielerorts Aufnahmestopps verhängen mussten, verdeutlichte jedoch die absolute Dringlichkeit dieser Maßnahme.

Im Jahr 2025 folgte schließlich der Durchbruch mit einem einstimmigen Beschluss des Kieler Landtags. Die Tierschützer bewerten die nun zügige Umsetzung dieses Beschlusses durch die Verwaltung als äußerst positiv. Zwischen dem überparteilichen Beschluss im Parlament und dem tatsächlichen Inkrafttreten der Verordnung lag eine Bearbeitungszeit von lediglich etwas mehr als einem Jahr, für ein bürokratisches Vorhaben dieser Tragweite ein bemerkenswertes Tempo.

Wichtige Hinweise und Kernpunkte im Überblick:

  • Inkrafttreten: Die Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2026 verbindlich und flächendeckend in ganz Schleswig-Holstein.

  • Drei-Säulen-Pflicht für Besitzer: Alle Katzen und Kater mit unkontrolliertem Zugang ins Freie (Freigänger) müssen zwingend kastriert, mittels Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert sein.

  • Zielsetzung der Verordnung: Nachhaltige Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von Katzen, Bekämpfung von Krankheiten und Hunger bei Straßenkatzen sowie die dringend benötigte kapazitäre und finanzielle Entlastung der Tierheime.

  • Ergänzende Maßnahmen: Die Verordnung wird durch fortlaufende, landesweite Kastrationsaktionen für herrenlose Straßenkatzen flankiert.

  • Historischer Vorlauf: Nach einer Ablehnung im Jahr 2023 führte ein einstimmiger Landtagsbeschluss im Jahr 2025 zur erfolgreichen Verordnung. Die bürokratische Umsetzung dauerte nur etwas mehr als ein Jahr.

  • Pionierarbeit: Schleswig-Holstein übernimmt als erstes Flächenbundesland eine gesetzliche Vorreiterrolle. Tierschutzverbände fordern den Bund nun auf, dem Beispiel zu folgen und eine bundesweite Regelung einzuführen.

Image by Katja Fissel from Pixabay