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Haushaltssperre: Steuerschätzung 2023: Einnahmeerwartung des Landes sinkt bis 2027 um rund 2,8 Milliarden Euro

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(CIS-intern) – KIEL. Finanzministerin Monika Heinold hat heute (16. Mai) die regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für Schleswig-Holstein bekannt gegeben. Demnach sinkt die Einnahmeerwartung für den Zeitraum von 2023 bis 2027 um insgesamt 2,8 Milliarden Euro im Vergleich zur Oktober-Steuerschätzung 2022. Das Finanzministerium verhängt aus diesem Grund eine vorläufige Haushaltssperre.

„Wir stehen vor großen Herausforderungen. In diesem Jahr fehlen uns fast 400 Millionen Euro und im kommenden Jahr über 600 Millionen Euro im Vergleich zur letzten Steuerschätzung. Diese Entwicklung ist bereits im Haushaltsvollzug sichtbar. Das ist ein hoher Preis für die großen Steuerentlastungspakete des Bundes und wird sich natürlich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes auswirken. Hinzu kommen inflationsbedingte Kostensteigerungen, Tariferhöhungen und steigende Zinsen. Deshalb hat sich das Kabinett auf meinen Vorschlag heute auf eine vorläufige Haushaltssperre verständigt“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Eine vorläufige Haushaltssperre bedeutet, dass im Grundsatz bis auf Weiteres keine Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, für die zum jetzigen Zeitpunkt keine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Das betrifft unter anderem Zuwendungen und Zuschüsse an Institutionen, Verbände und Vereine, für die keine rechtliche Verpflichtung zum Beispiel in Form sozialgesetzlicher Regelungen oder eines Förderbescheides besteht. Auch beispielsweise Neuanmietungen, die Beauftragung von Gutachtern oder Sachverständigen sowie die Beschaffung von Bürobedarf sind von der Haushaltssperre betroffen. Ausnahmen sind gegen Deckung mit Zustimmung des Finanzministeriums möglich.

Grundsätzlich von der Haushaltssperre ausgenommen sind Investitionen und Personalausgaben. Das heißt, dass beispielsweise laufende Bauprojekte weiter finanziert werden können, laufende Förderungen weitergehen und Beförderungen, Einstellungen und Ausbildung planmäßig fortgesetzt werden können.

Hauptursache für den Rückgang der Einnahmen sind die beschlossenen Steuerentlastungen der Bundesregierung, insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz, mit einer bundesweiten Jahreswirkung von rund 18 Milliarden Euro. Dieses Gesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten, gleicht die sogenannte kalte Progression aus. Die Wirkung war im Herbst noch nicht in der Steuerschätzung enthalten. Zudem werden geringere Einnahmen aus der Grunderwerb- und aus der Erbschaftsteuer erwartet.

Auswirkungen auf das Land

Für 2023 werden für das Land Einnahmen von rund 12,5 Milliarden Euro erwartet und liegen damit rund 450 Millionen Euro unter den Steuereinnahmen von 2022. Für das laufende Haushaltsjahr bedeutet die Prognose ein Minus von rund 376 Millionen Euro. Dieser Trend setzt sich fort: Für das Jahr 2024 wird mit einem Rückgang von rund 607 Millionen Euro im Vergleich zur Oktober-Prognose gerechnet, für 2025 mit einem Minus von 617 Millionen Euro, für 2026 mit einem Minus von 592 Millionen Euro und für 2027 mit einem Minus von 647 Millionen Euro.

In Teilen können die sinkenden Einnahmen durch die mit der Finanzplanung getroffenen Vorsorgen für Steuermindereinnahmen kompensiert werden. So ist für 2023 mit einer Vorsorge von rund 250 Millionen Euro und für 2024 bis 2027 rund 400 Millionen Euro jährlich geplant. Gleichzeitig bleiben die in der Finanzplanung bereits vor der Steuerschätzung identifizierten Handlungsbedarfe bestehen. Somit ergeben sich nach Abzug der Vorsorgen und des KFA offene Handlungsbedarfe von rund 450 Millionen Euro in 2024, rund 580 Millionen Euro in 2025, rund 600 Millionen Euro in 2026 und rund 540 Millionen Euro in 2027.

Auswirkungen auf die Kommunen

Auch für die Kommunen in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Vergleich zur Oktober-Schätzung ein Rückgang der Einnahmeerwartung ab: Für das laufende Haushaltsjahr 2023 um rund 2 Millionen Euro, für 2024 um rund 125 Millionen Euro, für 2025 um rund 122 Millionen Euro, für 2026 um rund 96 Millionen Euro und für 2027 um rund 119 Millionen Euro. Dabei werden die Mindereinnahmen aus der Wirkung des Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2023 erst in 2025 abgerechnet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Svea Balzer und Kathrin Mansfeld | Finanzministerium

 

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