(CIS-intern) – KIEL. Eine weitere Runde im Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen im Land Schleswig-Holstein: Bis zum 30. April 2023 können erneut Anträge auf Fördermittel zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur eingereicht werden. Die Landesregierung stellt für dieses Programm noch einmal 265.000 Euro zur Verfügung. Das teilte das Kulturministerium heute (16. Februar) in Kiel mit. Ziel des Programmes ist es, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten insbesondere nach den Pandemiejahren nachhaltig zu stärken. Wandlungs- und Entwicklungsprozesse, neue Ideen und Innovationen in der kulturellen Infrastruktur sollen befördert und die Professionalisierung der Kulturschaffenden unterstützt werden.
Die Förderung richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung. Dies können beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen sein. Dank der Fördermittel konnten seit 2018 insgesamt 111 Einrichtungen im Land bauliche Investitionen oder Anschaffungen im Umfang von 1,62 Millionen Euro vornehmen. Das Investitionsprogramm hat eine Laufzeit bis Ende 2023. Anträge nimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein entgegen, nähere Informationen und Unterlagen hierzu auf: https://www.ib-sh.de/produkt/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtungen-kulturfoerderung/
Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
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