Werbung
...

Aktualisiert: Corona in Schleswig-Holstein: Landesweit weitere Maßnahmen ab Dienstag 4. Januar 2022

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
2/5 - (4 votes)

(CIS-intern) – 3. Januar 2022 Landesregierung beschließt Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. KIEL. Die Landesregierung hat heute wie angekündigt Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die morgen (4. Januar) in Kraft treten werden. Angesichts der aktuellen Infektionsdynamik in Schleswig-Holstein und den benachbarten Bundesländern sowie Dänemark sind weitere Maßnahmen notwendig.

Die Änderungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen gelten auch im öffentlichen Raum.
  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (Innenbereiche) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauerinnen und Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben – beispielsweise Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater- und Kinovorstellungen. Dort müssen die Gäste allerdings eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, die nicht demselben Haushalt angehören.
  • Tanzveranstaltungen müssen den zuständigen Behörden angezeigt werden, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen sollen. Für Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen gelten weiterhin die 2Gplus-Regeln und Maskenpflichten – der erforderliche Test muss allerdings ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch hier ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 50 begrenzt.
  • Bei Versammlungen sowie rituellen Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt: Ein Verzicht sowohl auf die vorgeschriebenen Abstände im „Schachbrettmuster“ als auch auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nur noch dann möglich, wenn in Innenräumen maximal 50 Personen teilnehmen und diese die Anforderungen aus „2G“ erfüllen. Nehmen mehr als 50 Personen unter Einhaltung der „2G“-Vorgabe teil, ist von den Teilnehmenden weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Außenbereichen ist bei Versammlungen und rituellen Veranstaltungen eine Teilnehmerzahl von mehr als 100 möglich, es ist dann aber eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen Besucherinnen und Besucher Masken der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 tragen.

 

Die Verordnung gilt bis einschließlich 18. Januar 2022.

Der Verordnungstext im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

——————————

2.1.2022
KIEL. Ministerpräsident Daniel Günther sieht Schleswig-Holstein im Kampf gegen die Pandemie weiter gut gerüstet und auf dem richtigen Weg. „Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, sagte Günther heute (2. Januar) in Kiel. Das sei Schleswig-Holstein gelungen, sagte Günther. „Wir konnten andere Länder bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen unterstützen.“

Die Landesregierung werde ihren Kurs deshalb auch mit dem Blick auf die Omikron-Variante des Virus fortsetzen, die inzwischen im Land dominant sei und zu höheren Inzidenzzahlen führen werde, sagte Günther. Studien aus Großbritannien sowie Erfahrungen aus anderen Staaten zeigten, dass Omikron im Vergleich zur Delta-Variante zu milderen Krankheitsverläufen führe. Dies sei ein Lichtblick.

Es zeige sich zudem, dass eine Auffrischungsimpfung sehr effizient gegen symptomatische Verläufe wirke, sagte Günther. „Deshalb ist und bleibt das Impfen und das Boostern weiterhin das A und O der Pandemiebekämpfung. Geboosterte tragen zudem weniger zur Virusweitergabe bei.“

Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf bestehende Unsicherheiten, die Dynamik des aktuellen Infektionsgeschehen in den letzten Tagen und deren Folgen für die Quarantäne von Kontaktpersonen dennoch sinnvoll. Die Spitzen der Landesregierung verständigten sich daher auf Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung, die insbesondere größere Zusammenkünfte und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen in den Blick nehme.

Die geänderte Verordnung soll am Dienstag (4. Januar) in Kraft treten. Zuvor hatte Günther mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und seinen beiden Stellvertretern, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Heiner Garg, heute (2. Januar) beraten.

„Ich habe Parlamentspräsident Klaus Schlie heute gebeten, den Landtag zu einer Sondersitzung am 10. Januar einzuladen, um dort eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage abzugeben“, sagte Günther und fügte hinzu: „Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen.“ Dies könne im Rahmen der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar vereinbart werden.

Sollte dies bis zum Zusammentreten des Landtags nicht geschehen sein, wird Günther den schleswig-holsteinischen Landtag bitten, eine entsprechende Feststellung für das Land zu treffen. Auch dies habe er mit dem Parlamentspräsidenten besprochen. Ziel müsse es sein, „alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung zu haben.“

Finanzministerin Monika Heinold: „Angesichts der steigenden Zahlen haben wir uns heute auf ein sofortiges Maßnahmenpaket verständigt. Zudem ist es notwendig, die epidemische Lage zu erklären. Unabhängig von der Frage, wie gefährlich Omikron ist, steht auf jeden Fall fest, dass das Virus extrem ansteckend ist. Damit nicht zu viele Menschen auf einmal krank werden, müssen Kontakte weiter reduziert werden. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Kontakte zu reduzieren und vorsichtig zu sein. Damit es gelingt, die Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein auch weiterhin zu gewährleisten.“

Für kommenden Freitag (7. Januar) ist eine weitere Bund-Länder-Konferenz vorgesehen. Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg setzt sich dafür ein, dass bereits im Vorfeld auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder tagen, um im Zusammenhang mit der Omikron-Variante über die Verkürzung der Quarantänezeiten und die Zulassung der Booster-Impfung für 12- bis 17-Jährige zu beraten. Dr. Garg: „Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig. Es ist darüber hinaus aber sinnvoll, dass sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister bereits vor dem Bund-Länder-Treffen über weitere Schritte austauschen.“ Zugleich appellierte Garg an die Bürgerinnen und Bürger, in allen Innenbereichen wieder konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Die Eckpunkte:

Die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen gelten auch im öffentlichen Raum.

Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (Innenbereiche) bzw. 100 Personen (außen) begrenzt.

In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.


Tanzveranstaltungen müssen grundsätzlich den zuständigen Behörden angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht – der erforderliche Test muss allerdings ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.


Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft
Foto: von Julián Amé auf Pixabay

Nächster Beitrag

POL-IZ: 220103.1 Wewelsfleth: Gekentertes Sportboot

Wewelsfleth (ots) – Am Sonntagmorgen erhielt das Wasserschutzpolizei Brunsbüttel Kenntnis, dass im Sportboothafen Wewelsfleth ein Sportboot gekentert ist und dort Betriebsstoffe austreten. Das etwa 15 Meter lange Sportboot war bei Eintreffen der Beamten bereits am Anleger gesunken und hatte eine starke Schlagseite. Durch austretende Betriebsstoffe in unbekannter Menge aus dem […]