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Begrüßungsfeier für Neubürgerinnen und Neubürger im Kreis Dithmarschen

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(CIS-intern) – Neubürgerinnen und Neubürger im Kreis Dithmarschen wurden am 11. Februar 2026 im Kreishaus in Heide feierlich begrüßt. Die Einbürgerungsfeier würdigte den erfolgreichen Abschluss ihres Weges zur deutschen Staatsangehörigkeit. Landrat Thorben Schütt und Kreispräsidentin Ute Borwieck-Dethlefs begrüßten die Neubürgerinnen und Neubürger. Probst Dr. Andreas Crystall sprach zu den Anwesenden. Thomas Herzer, Kantor der Heider Kirchengemeinde, sorgte für das musikalische Rahmenprogramm.

Landrat Schütt gratulierte den Anwesenden: „Als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können Sie unsere Gesellschaft auf vielfältige Weise aktiv mitgestalten. Ihre Rechte und Pflichten sind dabei untrennbar mit der Verantwortung verbunden, demokratische und freiheitliche Werte zu leben und zu schützen.“

Kreispräsidentin Borwieck-Dethlefs sagte: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir in Dithmarschen zahlreiche Neubürgerinnen und Neubürger willkommen heißen können. Dieser mutige Schritt bietet nicht nur den neuen Bürgerinnen und Bürger vielfältige Chancen, sondern bereichert auch Dithmarschen.“

Propst Dr. Crystall hob hervor, dass Integration in ländlichen Regionen mehr als eine Pflicht sei, sondern auch eine Chance: „Gelingende Integration, insbesondere gelingende Einbürgerung, stärkt den sozialen Zusammenhalt, fördert kulturelle Vielfalt und macht die Region attraktiver.“ 

Im Verlauf der Feier hatten die Neubürgerinnen und Neubürger die Möglichkeit, auf einer Weltkarte Fähnchen zu platzieren, die ihre Herkunftsländer symbolisierten. Die eingebürgerten Personen stammen aus unterschiedlichen Nationen, darunter der Türkei, Rumänien, Marokko, Syrien, Ägypten, dem Irak, Polen, Lettland und der Ukraine. Zudem befanden sich unter den Eingebürgerten auch Personen, die bis zu ihrer Einbürgerung staatenlos waren.

In diesem Jahr wurden im Kreis Dithmarschen bislang 14 Personen eingebürgert. Im Jahr 2025 erhielten 252 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit, 2024 waren es 199 Neubürgerinnen und Neubürger.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die traditionelle Einbürgerungsfeier im Kreis Dithmarschen in den vergangenen Jahren nicht stattfinden. Künftig ist vorgesehen, Einbürgerungen wieder stärker durch begleitende Feiern zu würdigen. Ziel ist es, Neubürgerinnen und Neubürgern einen angemessenen Rahmen zu bieten, in dem ihre Aufnahme in die deutsche Gesellschaft gewürdigt wird. Gamze Özdemir, Leiterin des Sachgebietes Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, freut sich, dass dieser besondere Moment für die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wieder gebührend gestaltet wird: „Auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Feier ein wichtiger Anlass und wir freuen uns mit den Neubürgerinnen und Neubürgern. Denn wir haben sie auf ihrem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit über einen längeren Zeitraum begleitet und beraten.“

Weg zur Einbürgerung

Mit der Einbürgerung erwerben die neuen Staatsangehörigen umfassende Rechte, darunter das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und die Berufsfreiheit. Zudem profitieren sie von der EU-Freizügigkeit, visafreiem Reisen in viele Länder weltweit und konsularischem Schutz im Ausland.

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht für Personen, die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben und unter anderem über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) sowie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, einen gesicherten Lebensunterhalt sowie eine geklärte Identität verfügen. Auch dürfen keine relevanten Vorstrafen vorliegen. Außerdem müssen sich die Neubürgerinnen und Neubürger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Einbürgerung im Kreis Dithmarschen sind auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen abrufbar.

Bildunterschrift: Neubürgerinnen und Neubürger sowie Mitarbeitende der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde, Propst Dr. Crystall, Kreispräsidentin Borwieck-Dethlefs und Landrat Schütt. Foto: Kreis Dithmarschen