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Jetzt bewerben um den Kinopreis Schleswig-Holstein 2026

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(CIS-intern) – 
Die Filmtheater des Landes können sich bis zum 13. April wieder um den Kinopreis Schleswig-Holstein bewerben. Die Preise sind mit insgesamt 95.100 Euro dotiert. Kulturministerin Dr. Dorit Stenke: „Kinos sind wichtige Kulturorte in Schleswig-Holstein. Mit dem Kinopreis würdigen wir das Engagement und die Leidenschaft der Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber für die Filmkunst. Und tragen unseren Teil dazu bei, Kinos als Teil der kulturellen Infrastruktur des Landes zu erhalten.“ Dies drücke sich auch darin aus, dass die Preisgelder mehr als verdoppelt werden – von bisher 43.000 Euro auf insgesamt 95.100 Euro. Für das Programmjahr 2025 werden insgesamt 17 Einzelpreise vergeben.

Der Kinopreis wird in fünf Kategorien unterteilt: „Kino des guten Programms“, „Kino als Kulturort“, „Kino der Nachhaltigkeit“, „Kino für Alle“ und „Kino der guten Idee“. Anträge können von Inhabern und Inhaberinnen, Pächtern und Pächterinnen, Betreibern und Betreiberinnen oder Theaterleitern und Theaterleiterinnen von Filmtheatern in Schleswig-Holstein eingereicht werden. Voraussetzung ist ein regelmäßiges Programm in einem extra für den stationären Kinobetrieb eingerichteten Gebäude.
 
Eine unabhängige Fachjury aus Sachverständigen der Film- und Kinobranche wird über die Vergabe der Kinopreise in verschiedenen Kategorien entscheiden. Vergeben wir der Kinopreis am 10. Juni 2026. Die Organisation des Kinopreises liegt bei der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein.
 
Die Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Einreichung können bei www.kinopreis.schleswig-holstein.de eingesehen werden; Fragen können per E-Mail an die MOIN Filmförderung (kinopreis-sh@moin-filmfoerderung.de) gerichtet werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse | Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Image by Jan Kosmowski from Pixabay