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Landesregierung Schleswig-Holstein informiert umfassend über Masken

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(CIS-intern) –  KIEL. Das Gesundheits- und das Verbraucherschutzministerium in Schleswig-Holstein haben eine umfangreiche Informationsbroschüre über Masken erarbeitet. Unter anderem werden darin die verschiedenen Maskentypen vorgestellt und deren Unterschiede zur einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) aufgezeigt. Zudem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Erläuterungen zu den verschiedenen Kennzeichnungen und Normen, die sie beachten sollten.

Foto: Screenshot Broschüre

„Diese Broschüre bietet einen wirklich guten und umfassenden Überblick über die verschiedenen Maskentypen“, erklärte Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen. „Die allermeisten von uns kannten sich bis vor wenigen Monaten mit Masken doch überhaupt nicht aus, und auch jetzt noch gibt es viele Unsicherheiten und Fragen dazu. Was sind die genauen Unterschiede zwischen den einfachen Mund-Nasen-Bedeckungen und medizinischen Masken? Für wen ist welche Maske ratsam? Worauf muss ich bei den gut schützenden FFP-2-Masken achten? Welche Masken bieten welchen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus? Diese und viele weitere Fragen werden in der Broschüre beantwortet.“

 

Das Verbraucherschutzministerium ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Produktsicherheit. Gesichtsmasken, die die Begriffsbestimmung für Persönliche Schutz-ausrüstung (PSA) erfüllen, fallen unter den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsrechts.

Für sogenannten Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken), der in den Anwendungsbereich des Medizinprodukterechts fällt, ist das Gesundheitsministerium zuständig. Die Überwachung erfolgt durch das Landesamt für soziale Dienste.

 

Die Informationsbroschüre ist einseh- und abrufbar

 

 

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz

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