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Neue Lockdown-Regeln ab Montag 2. November bis 30. November 2020 in Schleswig-Holstein

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Ein Hinweis: Die genauen Regeln werden die nächsten Tage offiziell als Erlass veröffentlicht.

Es dürfen sich nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten treffen.
Im öffentlichen Bereich und im privaten Bereich.

Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

Veranstaltungen in Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Schwimmbäder oder Messen) finden nicht statt. Auch der gesamte Amatuersport wird eingestellt.

Reisen sollten weitgehend eingestellt werden.
Nur wirklich Wichtige Reisen unternehmen.


Touristische Übernachtungen innerhalb Deutschlands sind verboten.
Nur Arbeiter und Geschäftsleute können übernachten.

Die Gastronomie wird geschlossen (Ausnahmen gelten für Kantinen). Liefer- oder Abholservice ist weiter möglich.

Betriebe, die nun schließen müssen, sollen eine Umsatzentschädigung bis zu 75 % bekommen.


Keine Zuschauer im Profisport.


Betriebe im Bereich der Körperpflege (Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios) müssen schließen. Ausgenommen sind Friseure.


Die Geschäfte im Einzelhandel bleiben unter Auflagen erstmal weitestgehend geöffnet.


– Schulen und Kindergärten sollen möglichst nicht geschlossen werden.

Es gelten unverändert die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln.

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