Gute Nachricht für die freiwilligen Feuerwehren im Land: Hinterbliebenenversorgung jetzt auch für unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

NO-Magazine

(CIS-intern) – Im Oktober ist eine Ergänzung des Brandschutzgesetzes zum Thema „Hinterbliebenenversorgung“ in Kraft getreten. Auch unverheiratete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Feuerwehrangehörigen, die sich freiwillig jeden Tag aufs Neue dafür einsetzen, um Menschen in Not zu helfen, sind jetzt sozial abgesichert. Foto: Mario De Mattia Gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein […]