(CIS-intern) – Kündigen Kunden ihre Police, erhalten sie den Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt. Durch die hier anzuwendende Berechnungsformel fällt die Auszahlung aber oft niedriger als die Summe der Einzahlungen aus. Als Kundin oder Kunde machen Sie damit einen erheblichen Verlust. Wir zeigen, wie Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung durch den sogenannten „ewigen Widerruf“ deutlich steigern können!
Was steckt hinter dem Rückkaufswert der Lebensversicherung?
Der Rückkaufswert der Lebensversicherung stellt die wirtschaftliche Substanz des in ihr gebundenen Vermögens dar. Er sagt also aus, welchen Wert die Police nach objektiven Maßstäben hat. Dies bedeutet, dass der Versicherer zunächst alle Einzahlungen zusammenrechnet und die erhaltenen Zinsen addiert. Anschließend werden vom so ermittelten Betrag die Kosten der Police abgezogen.
Damit ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung der Wert, den der Vertrag für den Versicherer hat. Die Bezeichnung verrät bereits, dass es sich beim Rückkaufswert um den „gedachten Kaufpreis“ aus Sicht des Versicherungsunternehmens handelt.
Die konkrete Berechnung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung
Beim Rückkaufswert einer Lebensversicherung gilt grundsätzlich das Motto „Rückkaufswert ist nicht gleich Rückkaufswert“. Es kommt vielmehr darauf an, in welchem Zeitraum Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein, in dem der Versicherer den „Versicherungsbeginn“ nennt.
Liegt der Versicherungsbeginn zwischen 1994 und 2007, gelten andere Grundsätze als wenn der Versicherungsbeginn nach dem 31.12.2007 liegt. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer bei Altverträgen mehr Möglichkeiten, eine hohe Auszahlung im Rahmen der Kündigung Ihrer Police zu erhalten.
Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung: Die Berechnungsformel des VVG
Die Versicherungsunternehmen müssen bei Berechnung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung die Grundsätze der Versicherungsmathematik anwenden. Hierdurch möchte der Gesetzgeber vermeiden, dass Sie als Kundin oder Kunde der Versicherungsgesellschaft übermäßig benachteiligt werden. Allerdings bedeuten die gesetzlichen Vorgaben auch keinesfalls automatisch, dass bei der Berechnung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung ein für Sie günstiges Ergebnis herauskommt.
Beispiel zur Berechnung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung: Sie haben Ihre Lebensversicherung im Jahr 2000 abgeschlossen und bislang rund 100.000 € in den Vertrag eingezahlt. An Zinsen und Überschüssen sind 50.000 € zusammengekommen. Das Brutto-Vertragsvermögen beträgt damit 150.000 €.
Weil der Versicherer aber Abschlusskosten in Höhe von 12.000 € und laufende Kosten in Höhe von 6.000 € berechnet hat, werden nochmal 18.000 € vom Vertragsvermögen von 150.000 € abgezogen. Sie erhalten also eine Auszahlung in Höhe von 132.000 €, was deutlich unter dem Betrag liegt, den Sie bei einer normalen Marktrendite ohne die hohen Kosten erhalten hätten.
Warum der Rückkaufswert einer Lebensversicherung meist zum Verlustgeschäft wird, wird aber an Verträgen mit kurzer Laufzeit deutlich. Hätten Sie die genannte Versicherung bereits nach fünf Jahren wieder gekündigt, hätten Sie erst rund 5.000 € in den Vertrag eingezahlt. Die Abschluss- und Verwaltungskosten würden dann allerdings dazu führen, dass der Rückkaufswert sogar ins Negative rutscht.
Aber: Der Versicherer muss bei Verträgen aus 1994 bis 2007 immer mindestens 50 % der eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert auszahlen. In diesem Fall würden Sie also 2.500 € erhalten, auch wenn der versicherungsmathematisch berechnete Rückkaufswert der Lebensversicherung weitaus niedriger ist!
Rückkaufswert bei Lebensversicherungen aus 2008 oder später
Haben Sie Ihre Lebensversicherung 2008 oder danach abgeschlossen, gelten die genannten Grundsätze entsprechend. Auch hier entspricht der Rückkaufswert also dem aktuellen Vertragsvermögen abzüglich aller Kosten, wobei der Versicherer keine 50-%-Grenze beachten muss. Grundsätzlich kann der Rückkaufswert dieser Lebensversicherungen also auch negativ sein, in der Regel wird er aber maximal auf 0 € reduziert. In diesem Fall ist Ihr Geld verloren.
Hinzu kommt gegebenenfalls ein Stornoabzug, wenn der Versicherer dies vertraglich festgelegt hat. Bei ihm handelt es sich um eine Gebühr, die für die Kündigung der Lebensversicherung anfällt (§ 169 Abs. 5 VVG). Der Versicherer muss hier aber die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachten, der Stornoabzug muss also in einem angemessenen Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen stehen.
Rückkaufswert der Lebensversicherung steigern: Der „ewige Widerruf“ des Vertrages
Die Kündigung, die zu einer Auszahlung des Rückkaufswertes der Lebensversicherung führt, sollte stets Ihre letzte Option sein. Grund hierfür sind die hohen Verluste, die Sie als Kundin oder Kunde bei der Kündigung der Police in Kauf nehmen müssen. Selbst wenn keine Verluste entstehen, erhalten Sie bei den Alternativen zur Kündigung in der Regel eine höhere Auszahlung.
Ein solcher Weg ist der „ewige Widerruf“ der Lebensversicherung, wenn sie zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurde. Hier muss der Versicherer nicht nur alle Einzahlungen wieder auszahlen, sondern darf zusätzlich keine Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten. Dies hat zur Folge, dass Sie eine Auszahlung erhalten können, die schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert der Lebensversicherung liegt (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11).