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Online Strafanzeigen erstellen: Portal wurde weiterentwickelt

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(CIS-intern) – KIEL. Wer Opfer von Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung wird, kann seit 2006 bei der Landespolizei Schleswig-Holstein über die Online-Wache digital Strafanzeige stellen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat ein länderübergreifendes Kooperationsprojekt unter Federführung des Saarlandes die Online-Wache zeitgemäß weiterentwickelt. Elf Bundesländer nutzen die neue Online-Wache, die insbesondere für eine nutzerfreundlichere Anzeigenerstattung, Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und eine direktere Anbindung an die polizeilichen Bearbeitungsprozesse sorgt. Das spart Aufwand und Zeit. Bürgerinnen und Bürger werden durch die Anzeige geleitet und können zusätzliche Dokumente, Screenshots und Bilder zur Anzeige hochladen und übermitteln. Auch Anzeigen zu Hass und Hetze im Netz können nun online gestellt werden. Die neue Onlinewache kann sowohl über den Computer als auch über mobile Geräte erreicht werden.

„Die neue Online-Wache hat einen großen Mehrwert für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner: Wer eine Anzeige erstattet, erhält eine elektronische Bestätigung und die dazu gehörende Vorgangsnummer der Polizei“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. Dass jetzt auch der Bereich Hass und Hetze im Netz zur Anzeige gebracht werden kann, sei wichtig und richtig, betonte die Ministerin. Die Online-Wache ist allerdings nicht für alle Fälle geeignet, bei denen die Polizei möglicherweise noch Spuren sichern oder Personen vernehmen muss, zum Beispiel bei einem Einbruch oder Verkehrsunfall. Das ist auf der Internet-Seite mit entsprechenden Hinweisen hinterlegt. „Im Zweifelsfall gilt: zum Telefon greifen und die Polizei anrufen oder zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gehen, aber in bestimmten Fällen kann man die Online-Anzeige nutzen“, sagte die Ministerin.

Zwischen der ersten Betrachtung durch die Landespolizei und der Einführung der neuen Online-Anzeige lag ungefähr ein Jahr. „Ich freue mich sehr über die schnelle Planung, Entwicklung und Bereitstellung dieses OZG-Projekts, das einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung in der Verwaltung markiert“, sagte Sütterlin-Waack. Das Projekt wurde mit Konjunkturmitteln des Bundes finanziert. Von den dabei bereitgestellten 9,5 Millionen Euro seien lediglich 5,7 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. „Hier wird deutlich, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aussehen kann“, unterstrich die Ministerin.

Zur Online-Wache

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Reuter / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport |

Foto: Screenshot

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