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Kreis Dithmarschen erneuert Sportstättenförderung: Antragsfrist bis zum 30. September 2021

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(CIS-intern) – HEIDE. Der Kreis Dithmarschen setzt sich für eine bessere Sportinfrastruktur ein. Dafür hat der Kreistag auf seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den „Förderfonds des Kreises Dithmarschen – Sportstättenförderung“ beschlossen. Bis zum 30. September 2021 können Kommunen und Sportvereine beim Kreis Dithmarschen die Förderung beantragen. Insgesamt 500.000 Euro Fördermittel stehen für 2021 zur Verfügung.

Foto: von Pexels auf Pixabay

Landrat Stefan Mohrdieck sagt: „Dank des Kreistagsbeschlusses kann die Sportstättenförderung im dritten Jahr fortgesetzt werden. So schaffen wir auch Kontinuität für die Vereine und Verbände und machen sie fit für die Zukunft.“

 

Gemeinden, Ämter und Zweckverbände sowie gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im

Kreissportverband Dithmarschen e.V. sind, haben die Chance, bis zum 30. September 2021 Anträge auf Mittel aus dem Förderfonds zu stellen.

 

Gefördert werden der Neubau, die Sanierung bzw. Modernisierung von Sportanlagen und deren dazugehörige Infrastruktur, die innerhalb des Kreisgebietes liegen. Über die Anträge entscheidet der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport des Dithmarscher Kreistages anhand eines festgelegten Punktesystems. Dabei kommen Kriterien wie die regionale Wirkung der Maßnahme, die Förderung des Grundgedankens der Inklusion im Sport, die barrierearme Nutzung der Sportanlage/Sportstätte, die Förderung der Gleichstellung von Bevölkerungsgruppen sowie der Bezug zum Jugendsport zum Tragen.

 

Die Förderquote beträgt 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten – das sind maximal 40.000 Euro. Der Eigenanteil muss mindestens 20 Prozent der förderungsfähigen Kosten an der Maßnahme betragen.

 

Die Anträge neben Anlagen sind per Mail zu senden an: matthias.rohde@dithmarschen.de.

 

Die Bekanntmachung Nr. 86/2021 „Förderfonds des Kreises Dithmarschen
– Sportstättenförderung“ sowie die Anmeldeformulare und Informationen zum Verfahren stehen auf der auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen (www.dithmarschen.de) unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen.

 

Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ersetzt den am 24. Juni 2019 mit der laufenden Nummer 65/2019 bekanntgemachten Förderfonds (Sportstättenförderung) des Kreises Dithmarschen. Die neue Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.

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